Wer eine Erbschaft annimmt, rechnet meist nicht damit, plötzlich für die Schulden des Verstorbenen zu haften. Doch genau das kann passieren – und manchmal ist es nicht einmal auf den ersten Blick erkennbar.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt, wie schnell man in eine solche Situation geraten kann – und dass es trotzdem einen Ausweg gibt.
💼 Der Fall: Erbe ohne Wissen um Schulden
Ein Mann hatte seinen Sohn aus erster Ehe als Erben eingesetzt – der Kontakt zwischen den beiden bestand zuletzt jedoch nicht mehr. Nach dem Tod des Vaters übernahm die Witwe die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend forderte sie diesen Betrag vom Sohn zurück – schließlich hatte er die Erbschaft nicht ausgeschlagen.
Der Sohn reagierte prompt – und erklärte, er habe die Erbschaft zwar angenommen, dies aber im Irrtum über die finanzielle Lage des Nachlasses getan. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass auch Beerdigungskosten zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten zählen – und dass der Nachlass dadurch überschuldet war.
⚖️ Die Entscheidung: Anfechtung der Erbschaft möglich
Das Landgericht Frankenthal gab dem Sohn Recht (Urteil vom 27.02.2025, Az. 8 O 189/24):
Die Annahme der Erbschaft konnte wirksam angefochten werden – wegen Irrtums über eine wesentliche Forderung, nämlich die Beerdigungskosten. Damit muss der Sohn nicht zahlen.
Besonders wichtig: Laut Gericht durfte der Sohn sich auf eine Aussage der Witwe verlassen, wonach der Verkauf eines Fahrzeugs die Beerdigung finanzieren sollte. Ein Missverständnis mit teuren Folgen – aber rechtlich gesehen ein nachvollziehbarer Irrtum.
ℹ️ Was heißt das für Erben?
👉 Wenn Sie eine Erbschaft annehmen, ohne die finanzielle Situation des Nachlasses genau zu kennen, kann das teuer werden.
👉 Erweist sich der Nachlass im Nachhinein als überschuldet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme der Erbschaft anfechten.
👉 Wichtig ist: Die Anfechtung muss rechtzeitig und begründet erfolgen.
📞 Unser Tipp: Erst prüfen, dann erben!
Sie haben geerbt – oder wurden in einem Testament bedacht? Lassen Sie sich vor der Annahme rechtlich beraten. Denn was auf den ersten Blick wie ein Vermögen aussieht, kann sich als Schuldenfalle entpuppen.
💬 Fragen zum Erbrecht? Wir beraten Sie gerne – kompetent, verständlich und persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei in Rheinstetten.