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10 Fakten über das Mietrecht

Mietrecht regelt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter und betrifft viele alltägliche Fragen des Wohnens. Hier sind zehn wichtige Fakten, die Sie kennen sollten.

Zehn Fakten über Mietrecht:

Mietvertrag:
Ein schriftlicher Mietvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.

Mietkaution:
Vermieter dürfen bis zu drei Monatsmieten als Kaution verlangen, die auf einem separaten Konto angelegt werden muss.

Mieterhöhung:
Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten Bedingungen und in festgelegten Grenzen möglich.

Nebenkosten:
Nebenkosten müssen im Mietvertrag klar aufgelistet sein und dürfen nur abgerechnet werden, wenn sie vereinbart wurden.

Schönheitsreparaturen:
Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter starr zu Schönheitsreparaturen verpflichten, sind oft unwirksam.

Kündigungsfristen:
Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, für Vermieter je nach Mietdauer länger.

Mietminderung:
Bei erheblichen Mängeln der Mietsache haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern.

Betriebskostenabrechnung:
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Wohnungsübergabe:
Bei Auszug muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, aber nicht zwangsläufig renoviert.

Mietpreisbremse:
In vielen Städten gilt die Mietpreisbremse, die den Anstieg der Mieten begrenzen soll.

Mietrechtliche Streitigkeiten sind häufig und oft emotional belastend. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung und vertritt Ihre Interessen sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

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