Wie genau entstand das Coronavirus? Diese Frage beschäftigt Politik, Gesellschaft und Medien auch Jahre nach Beginn der Pandemie. Ein Versuch, vom Bundesnachrichtendienst (BND) genauere Informationen zu erhalten, ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht stellte klar: Der Schutz staatlicher Interessen wiegt in diesem Fall schwerer als das Recht der Presse auf Auskunft.
Recherchen zum Ursprung von COVID-19 sind weiterhin ein Thema für Medienhäuser weltweit. Auch ein großer deutscher Verlag wollte aus diesem Grund vom Bundesnachrichtendienst (BND) wissen, ob dieser Informationen über eine mögliche Laborherkunft des Virus in China besitzt – und wie damit innerhalb der Bundesregierung umgegangen wurde. Dazu stellte der Verlag im Frühjahr 2025 konkrete Fragen an den BND.
Corona-Auskunft nicht erteilt
Der BND lehnte die Erteilung dieser Auskünfte grundsätzlich ab. Zur Begründung verwies der Geheimdienst auf seine gesetzliche Verpflichtung zur Geheimhaltung sowie auf mögliche diplomatische und sicherheitsrelevante Folgen. Der Verlag beantragte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine einstweilige Anordnung, mit dem Ziel, eine entsprechende Auskunft beim BND durchzusetzen.
Gericht betont Bedeutung der Staatssicherheit
Das BVerwG wies den Eilantrag jedoch zurück (Beschluss vom 14. April 2025, Az. 10 VR 3.25). Auch wenn ein presserechtlicher Auskunftsanspruch grundsätzlich bestehe, sei dieser hier durch entgegenstehende Interessen überwogen. Die Arbeit des BND sei auf Verschwiegenheit und Schutz sensibler Quellen angewiesen. Die Offenlegung von Informationen könne Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsweisen zulassen, was die zukünftige Informationsgewinnung ernsthaft gefährden würde.
Außerdem könnten diplomatische Beziehungen – insbesondere zu China – durch eine Offenlegung empfindlich gestört werden. In Fragen der auswärtigen Beziehungen stehe der Bundesregierung ein weiter Handlungsspielraum zu, so das Gericht. Ein Eingriff in diese Zuständigkeit durch eine behördliche Auskunft sei daher nicht angebracht.
Persönlichkeitsrechte eines Virologen geschützt
Ein weiterer Gesichtspunkt war der Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein bekannter Virologe, der die Bundesregierung zur Corona-Pandemie beraten hatte, sei im Rahmen der journalistischen Anfrage namentlich nicht genannt, jedoch identifizierbar gewesen. Die Fragen zielten auf mögliche Sicherheitsprüfungen und seine Rolle in der Informationsbewertung durch den BND ab. Derartige Angaben berühren sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dieses schütze auch Beruf und Sozialsphäre – besonders gegenüber öffentlicher Kritik. Das Gericht stellte fest, dass sein Schutz in diesem Fall Vorrang vor dem Informationsanliegen der Presse habe.
Aktualität allein kein Grund für Auskunft
Zwar erkannte das Gericht an, dass das Thema Corona-Ursprung nach wie vor von großem öffentliche Interesse sei. Trotzdem reiche die Aktualität des Themas allein nicht aus, um einen Eingriff in sicherheits- und außenpolitische Belange zu rechtfertigen. Selbst wenn die Informationen bereits mehrere Jahre alt seien, könnten sie dennoch heute noch schützenswert sein. Schon eine Bestätigung oder ein Dementi durch den BND könnten erheblichen Einfluss auf das außenpolitische Klima oder die Vertrauensbasis mit Partnerdiensten haben.
Eilverfahren gescheitert – Hauptsacheentscheidung noch offen
Der Richterspruch bezieht sich auf das Eilverfahren. Das bedeutet: Im Hauptsacheverfahren kann der Fall erneut geprüft werden. Dennoch ließ das Bundesverwaltungsgericht erkennen, dass auch dort kaum mit einem Erfolg der Presse zu rechnen sei – vor allem wegen der erheblichen Schutzinteressen auf Seiten des BND.
Fazit für Verbraucher in Rheinstetten
Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass die Pressefreiheit in Deutschland zwar ein hohes Gut ist, sie jedoch nicht grenzenlos gilt. Sobald Belange der Staatssicherheit oder der Persönlichkeitsrechte betroffen sind, kann das Auskunftsrecht von Behörden eingeschränkt oder ganz verweigert werden. Für Bürgerinnen und Bürger aus Rheinstetten, die sich für medienrechtliche Fragen interessieren – sei es als Betroffene oder als Medienschaffende – lohnt sich eine juristische Überprüfung durch spezialisierte Anwälte. Gerade im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse und staatlicher Vertraulichkeit sind fundierte rechtliche Einschätzungen entscheidend.