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Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern? Auswirkungen auf Bußgeldverfahren

Ein aktueller Fall aus dem Saarland wirft eine bundesweit bedeutende Rechtsfrage auf: Müssen bei Geschwindigkeitsmessungen durch Blitzer die sogenannten Rohmessdaten gespeichert werden, um die Verwertbarkeit in einem Bußgeldverfahren sicherzustellen? Der Bundesgerichtshof (BGH) soll hierzu nun eine endgültige Klärung herbeiführen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Autofahrer in ganz Deutschland haben – auch für Verbraucher in Rheinstetten.

Hintergrund: Saarländisches OLG legt Frage dem Bundesgerichtshof vor
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat eine Entscheidung getroffen, die weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung findet. Anlass war ein Fall, bei dem ein Autofahrer mit 35 km/h zu viel geblitzt wurde. Das verwendete Messgerät des Typs Poliscan FM1 – ein in Deutschland weit verbreitetes Gerät – speichert keine Rohmessdaten. Dennoch wurde der Fahrer zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Dagegen legte er Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass er ohne die Rohdaten keine Möglichkeit habe, das Messergebnis zu überprüfen – was sein Recht auf eine faire Verteidigung beschneide.

Während in fast allen anderen Bundesländern Geräte wie das Poliscan FM1 grundsätzlich als zuverlässige Beweismittel gelten – selbst ohne gespeicherte Rohdaten – verfolgt das Saarland eine strengere Rechtsprechung. Diese stützt sich auf eine Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019, wonach das Fehlen von Rohmessdaten einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellen kann.

Besonderheiten der Rohmessdaten
Rohmessdaten sind die ursprünglichen Messinformationen, beispielsweise Zeit- und Distanzdaten, aus denen später die Geschwindigkeit berechnet wird. Viele moderne Blitzer speichern diese Daten allerdings nicht dauerhaft, sondern verwerfen sie nach der Berechnung. Dies hat zur Folge, dass weder der geblitzte Fahrer noch ein Gutachter später prüfen können, ob die Messung korrekt war.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hielt es daher 2019 für verfassungswidrig, wenn ein Betroffener keine Möglichkeit zur Überprüfung der Messung hat. Andere Bundesländer sehen dies anders und verweisen auf die nachweislich hohe Präzision der verwendeten Geräte.

Uneinheitliche Rechtslage in Deutschland
Diese uneinheitliche Rechtsauffassung führt zu einer paradoxen Situation: Während im Saarland strenge Anforderungen an die Beweisführung bestehen, können Autofahrer in anderen Bundesländern bei gleichartigen Messungen kaum erfolgreich Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen. Wer in Rheinstetten oder anderswo in Baden-Württemberg geblitzt wird, hat also tendenziell schlechtere Karten als jemand im Saarland – obwohl beide dieselbe Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten.

Einheitliche Rechtsprechung durch den BGH erwartet
Genau deshalb hat das Saarländische OLG nun den BGH eingeschaltet. Der Bundesgerichtshof soll verbindlich entscheiden, ob Messergebnisse ohne Rohmessdaten bundesweit zulässig sind – oder ob sie im Sinne eines fairen Verfahrens künftig gespeichert werden müssen. Diese Entscheidung wird bundesweit erwartet und könnte eine grundlegende Veränderung im Bußgeldrecht mit sich bringen.

Mögliche Folgen für Autofahrer
Würde der BGH die Auffassung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs bestätigen, gäbe es erhebliche Auswirkungen: Viele bislang zugelassene Messgeräte dürften dann nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. Die Bußgeldstellen wären möglicherweise gezwungen, auf andere Technik umzurüsten oder deutliche gesetzliche Regelungen zu schaffen. Für Autofahrer – auch in Rheinstetten – würde das mehr Sicherheit bei der Einschätzung der Messgenauigkeit bedeuten. Rechtsanwälte hätten bessere Möglichkeiten, zweifelhafte Bußgeldverfahren anzufechten.

Entscheidet sich der BGH hingegen gegen die saarländische Sichtweise, bliebe die bisherige Rechtslage bestehen. Dann würden standardisierte Messverfahren auch ohne gespeicherte Rohdaten weiter zulässig sein. Für Autofahrer im Saarland würde sich die Rechtslage verschlechtern – für den Rest Deutschlands jedoch kaum verändern.

Fazit für Verbraucher in Rheinstetten
Ob man nun auf dem Weg durch die Region oder auf der Autobahn geblitzt wird: Die anstehende BGH-Entscheidung betrifft potenziell jeden Autofahrer – auch aus Rheinstetten. Eine anwaltliche Beratung im Falle eines Bußgeldbescheids kann helfen, die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch realistisch einzuschätzen. Gerade bei fraglichen Messungen ohne gespeicherte Rohdaten lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Falls Sie geblitzt wurden und Zweifel an der Messung haben, können wir gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob die Erfolgsaussichten eines Einspruchs bestehen – insbesondere, wenn eine Speicherung der Rohmessdaten unterlassen wurde. Die Rechtslage befindet sich in Bewegung – wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick.

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