Beim Anlegen eines Google-Kontos willigten Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch ein, dass ihre Daten über Dutzende Dienste hinweg verarbeitet werden – doch das war rechtswidrig. In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht Berlin zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und stellte klar: Diese Art der pauschalen Einwilligung verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was das für Nutzer in Rheinstetten bedeutet, erklären wir Ihnen hier.
Wenn Verbraucher ein Google-Konto erstellen, müssen sie zahlreichen Nutzungsbedingungen und Datenschutzregelungen zustimmen – oft ohne die Möglichkeit, einzelne Dienste gezielt auszuwählen oder bestimmte Verarbeitungen abzulehnen. Mit einem einzigen Klick sollte die Einwilligung für die Nutzung persönlicher Daten auf über 70 Google-Diensten gelten, darunter YouTube, Google Maps, Gmail und viele weitere.
Das Landgericht Berlin hat nun auf Klage der Verbraucherzentrale hin entschieden: Diese pauschale Einwilligung ist datenschutzrechtlich unzulässig. Denn die Datenschutz-Grundverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn die betroffene Person klar und verständlich darüber informiert wurde – und der Nutzung aktiv zugestimmt hat.
Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und informiert sein. Im Fall von Google war gerade das nicht gegeben: Verbraucher wurden nicht darüber aufgeklärt, wie ihre Daten in den einzelnen Diensten genau verwendet werden. Vielmehr suggerierte das Unternehmen eine Zustimmung für alles – ohne echte Wahlmöglichkeit.
Für Nutzerinnen und Nutzer aus Rheinstetten bedeutet dieses Urteil mehr Klarheit und Schutz: Sie entscheiden selbst, wer ihre Daten wie verwenden darf. Wurden Ihre Daten ohne ausreichende Einwilligung verarbeitet, könnte das einen Verstoß gegen Ihre Rechte darstellen. Es lohnt sich, bestehende Einstellungen regelmäßig zu überprüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
Als Kanzlei für Verbraucherrecht beraten wir Sie gerne, wenn Sie Fragen zu Ihren Datenschutzrechten oder Problemen mit Online-Diensten wie Google haben. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent und persönlich.