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Was Sie zur Rückabwicklung von Verbraucherverträgen wissen sollten

Verbraucherverträge können unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden – etwa bei Widerruf, Anfechtung oder wegen unzulässiger Klauseln. Doch was bedeutet „Rückabwicklung“ eigentlich genau? Welche Rechte haben Sie als Verbraucher und wie kommen Sie zu Ihrem Geld zurück? Im Folgenden erklären wir einfach und verständlich, was Sie zu diesem Thema wissen müssen – vor allem, wenn Sie in Rheinstetten und Umgebung leben und anwaltliche Unterstützung suchen.

Was bedeutet Rückabwicklung eines Vertrags?
Eine Rückabwicklung bedeutet, dass ein geschlossener Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, also so, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Das bedeutet in der Regel: Sie geben die erhaltene Leistung zurück und bekommen im Gegenzug Ihr Geld erstattet. Die Rückabwicklung erfolgt in mehreren rechtlich genau geregelten Schritten, wobei ein Anwalt helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wann kann ein Verbraucher einen Vertrag rückabwickeln?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Verbraucher einen Vertrag rückgängig machen können. Dazu gehören unter anderem:

1. Widerruf
Viele Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. In bestimmten Fällen gilt sogar eine längere Widerrufsfrist – zum Beispiel, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist.

2. Anfechtung
Wenn Sie sich bei Vertragsschluss geirrt, getäuscht oder unter Druck gesetzt wurden, ist eine Anfechtung möglich. Auch in diesen Fällen wird der Vertrag rückabgewickelt.

3. Unwirksame oder unzulässige Vertragsklauseln
Immer wieder werden in Verträgen Klauseln verwendet, die rechtlich unzulässig sind. Solche Klauseln können zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen – mit der Folge, dass dieser rückabgewickelt werden muss.

Wie läuft die Rückabwicklung ab?
Nach einem erfolgreichen Widerruf oder einer Anfechtung muss jede Partei ihre erhaltenen Leistungen zurückgeben. In der Praxis bedeutet das: Der Unternehmer erhält die Ware zurück – und der Verbraucher bekommt den Kaufpreis erstattet. Häufig gibt es jedoch Streit über den Zustand der Ware, eventuelle Nutzungen oder etwaige Wertersatzansprüche. Hier ist anwaltliche Beratung empfehlenswert, um Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Gerade bei Problemen mit Online-Shops, Dienstleistern oder bei größeren Vertragswerken (z. B. im Bereich Energieversorgung oder Telekommunikation) kann sich die Lage schnell kompliziert gestalten. Ein fachkundiger Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch auf Rückabwicklung durchzusetzen – sei es außergerichtlich oder, wenn nötig, auch gerichtlich.

Fazit: Ihre Rechte sichern – mit rechtlicher Unterstützung
Gerade als Verbraucher aus Rheinstetten lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen. Ob es um den Widerruf eines Vertrags, die Anfechtung oder unwirksame Klauseln geht – mit der richtigen rechtlichen Unterstützung stehen Ihre Chancen gut, zu Ihrem Recht und eventuell auch zu Ihrem Geld zu kommen. In unserer Kanzlei beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen, ob eine Rückabwicklung in Ihrem Fall möglich ist.

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