Viele Menschen greifen heute zu Nahrungsergänzungsmitteln – in der Hoffnung, ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Doch nicht jeder weiß: Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel. Eine aktuelle Studie zeigt, dass das viele Verbraucher anders einschätzen. Was bedeutet das rechtlich? Und worauf sollten Sie bei Werbung und Kauf achten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten.
Eine Untersuchung im Auftrag des Projekts „Lebensmittelklarheit“ – initiiert von der Verbraucherzentrale – hat ergeben: Rund 24 Prozent der befragten Verbraucher sehen Nahrungsergänzungsmittel als eine Art natürliche Arzneimittel an. Diese Wahrnehmung ist jedoch aus rechtlicher Sicht problematisch. Denn tatsächlich gelten sie als Lebensmittel. Das hat deutliche Konsequenzen – insbesondere in Bezug auf ihre Herstellung, Kontrolle und Bewerbung.
Im Unterschied zu Medikamenten müssen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Das bedeutet auch: Sie werden nicht auf Wirksamkeit geprüft, bevor sie in den Handel kommen. Dennoch suggerieren viele Werbeaussagen eine gesundheitsfördernde Wirkung – besonders in den sozialen Medien. Genau hier setzt die Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverbands an: Er fordert eine strengere Kontrolle von Gesundheitsversprechen in der Werbung, um Verbraucher besser zu schützen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten heißt das: Seien Sie aufmerksam bei Gesundheitsversprechen. Werbung auf Plattformen wie Instagram oder Facebook kann oft unseriöse oder irreführende Aussagen enthalten – auch wenn sie vertrauenswürdig erscheinen. Prüfen Sie Produkte kritisch und holen Sie bei Unsicherheiten rechtlichen Rat ein.
Als Anwaltskanzlei in Rheinstetten beraten wir Sie kompetent zum Thema Verbraucherrecht, auch im Hinblick auf irreführende Werbung und unlautere Geschäftspraktiken. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer von Täuschung durch Gesundheitswerbung geworden zu sein, unterstützen wir Sie gerne.