Seit dem 1. Juni 2024 gilt ein neues Instrument im Gesetzgebungsverfahren: der sogenannte exekutive Fußabdruck. Er soll für mehr Transparenz sorgen und offenlegen, welche Interessenvertreter bei der Erarbeitung von Gesetzen beteiligt waren. Doch wie funktioniert dieses Instrument wirklich – und erfüllt der Gesetzgeber seine eigene Transparenzpflicht?
Was ist der exekutive Fußabdruck?
Der exekutive Fußabdruck wurde eingeführt, um offenzulegen, welche Interessenvertreter wie etwa Unternehmen, Verbände oder Lobbygruppen Einfluss auf Gesetzesentwürfe genommen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser nachvollziehen können, wie politische Entscheidungen zustande kommen. Ziel ist, mehr Offenheit und Vertrauen in politische Prozesse zu schaffen.
Ziel der Regelung
Gemäß dem Willen des Gesetzgebers soll der exekutive Fußabdruck sicherstellen, dass alle relevanten Kontakte zwischen Entscheidungsträgern und externen Dritten schriftlich dokumentiert und öffentlich gemacht werden. Dadurch sollen verdeckte Einflussnahmen auf neue Gesetze verhindert oder zumindest sichtbar gemacht werden.
Die bisherige Umsetzung
Tatsächlich zeigt sich jedoch eine große Zurückhaltung, wenn es um die praktische Anwendung des exekutiven Fußabdrucks geht. Von insgesamt 120 Gesetzesentwürfen, die seit der Einführung am 1. Juni 2024 in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurden, enthalten gerade einmal vier konkrete Angaben dazu, welche Interessenvertreter in den Entstehungsprozess eingebunden waren.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Bürgerinnen und Bürger – auch hier in Rheinstetten – stellt sich die berechtigte Frage, wie transparent und nachvollziehbar unsere Gesetzgebung tatsächlich ist. Gerade wenn Gesetze spürbare Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, wie etwa im Mietrecht, Verbraucherrecht oder Arbeitsrecht, ist es wichtig, dass nachvollziehbar bleibt, wer Einfluss genommen hat.
Fazit
Der exekutive Fußabdruck ist ein guter Schritt in Richtung mehr Transparenz. Doch bisher nutzt der Gesetzgeber dieses Instrument nur sehr zögerlich. Wer als Verbraucher auf eine offene und nachvollziehbare Politik setzt, muss sich also weiterhin aktiv informieren und kritisch nachfragen. Als Anwaltskanzlei in Rheinstetten stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Fragen zu gesetzlichen Entwicklungen oder deren Hintergründen haben.