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Rückerstattung von unzulässigen Kontoführungsgebühren bei der Sparkasse Köln-Bonn

Gute Nachrichten für viele Bankkunden: Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen haben, können bald mit einer Rückzahlung unrechtmäßig erhöhter Kontoführungsgebühren rechnen. Auch für Verbraucher in Rheinstetten ein interessantes Thema – denn ähnliche Fälle treten auch bei anderen Banken auf.

Die Sparkasse Köln-Bonn hatte in der Vergangenheit einseitig ihre Kontoführungsgebühren erhöht – ohne dabei die gesetzlich erforderliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen das Kreditinstitut eingereicht.

Etwa 700 Verbraucher:innen beteiligten sich an dieser Klage – mit Erfolg: Die Sparkasse hat angekündigt, Rückzahlungsangebote an die Betroffenen zu verschicken. Damit ist das Verfahren nun in einer entscheidenden Phase.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher in Rheinstetten?
Auch wenn Sie nicht direkt von diesem Verfahren betroffen sind, lohnt es sich, Ihre eigenen Kontoabrechnungen kritisch zu hinterfragen. Haben auch Sie in den letzten Jahren erhöhten Kontoführungsgebühren zugestimmt – möglicherweise ohne es bewusst zu bemerken? Als erfahrene Anwaltskanzlei unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Rechte als Bankkunde durchzusetzen und unrechtmäßige Gebühren zurückzufordern.

Was Sie jetzt tun können:
– Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf Gebührenerhöhungen der letzten Jahre.
– Halten Sie mögliche Schreiben Ihrer Bank bereit.
– Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf – wir besprechen gemeinsam die Erfolgsaussichten einer Rückforderung.

Fazit:
Der aktuelle Fall zeigt: Es lohnt sich, genau hinzusehen und sich gegen unrechtmäßige Gebührenerhöhungen zu wehren. Wenn Sie Fragen zu Bankgebühren oder anderen verbraucherrechtlichen Themen haben, bin ich für Sie da – direkt vor Ort in Rheinstetten.

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