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50+1-Regel: Bundeskartellamt stellt Bedingungen für rechtssichere Zukunft im Profifußball

Die sogenannte 50+1-Regel im deutschen Profifußball sorgt seit Jahren für Diskussionen – jetzt hat sich das Bundeskartellamt erneut in die Debatte eingeschaltet. Für Verbraucher und Fußballfans aus Rheinstetten ist insbesondere interessant: Die Regel bleibt grundsätzlich erlaubt, aber die Anwendung durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss nachgebessert werden. Was bedeutet das konkret? Wer ist betroffen? Und welche rechtlichen Grundlagen spielen eine Rolle? Dieser Beitrag bringt Klarheit.

1. Was ist die 50+1-Regel?

Die 50+1-Regel sorgt dafür, dass Fußballclubs in der Bundesliga mehrheitlich von ihren Muttervereinen kontrolliert werden. Das bedeutet: Externe Investoren dürfen maximal Anteile von bis zu 49 Prozent an Kapitalgesellschaften halten, in die viele Profivereine ausgelagert sind. So soll verhindert werden, dass Einzelpersonen oder Konzerne zu viel Einfluss auf das sportliche Geschehen erhalten. Das Ziel ist der Erhalt vereinsgeprägter Strukturen und die aktive Mitbestimmung durch Mitglieder – also letztlich auch durch Fans.

2. Einschätzung des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt bewertet die Grundidee der 50+1-Regel prinzipiell positiv. Sie verfolgt ein anerkennenswertes gesellschaftliches Ziel, nämlich die Vereinsprägung und die Möglichkeit für Mitglieder, bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Dies sei – so das Amt – eine zulässige Ausnahme vom ansonsten strengen Kartellrecht. Doch: Die praktische Umsetzung der Regel durch die DFL weist Mängel auf. Deshalb fordert das Amt gezielte Korrekturen.

3. Was kritisiert das Bundeskartellamt konkret?

a) Offene Mitgliedschaft für Fans
Nach Ansicht der Behörde stellt nicht jeder Verein sicher, dass neue stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden können. Das ist problematisch, denn nur wenn eine breite Teilnahme möglich ist, erfüllt die 50+1-Regel ihren Zweck. Die DFL muss bei der Lizenzerteilung künftig stärker kontrollieren, ob alle Clubs diese Voraussetzung erfüllen.

b) Konsequente Abstimmungen
Auch bei internen Entscheidungen, etwa zur Beteiligung von Investoren an Medienerlösen, muss die Regel eingehalten werden. Im Fall von Hannover 96 beispielsweise beachtete die DFL die Weisung des Muttervereins an den Geschäftsführer zwar in der Theorie – verzichtete aber auf eine Kontrolle bei der tatsächlichen Abstimmung. Solche Lücken gefährden die rechtliche Zulässigkeit der Regel.

c) Ungleichbehandlung durch Bestandsschutz
Ein weiterer Kritikpunkt: Einige Vereine genießen bisher sogenannte Förderausnahmen, darunter Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Sie wurden über Jahre hinweg von Konzernen wie Bayer und VW unterstützt und können unter erleichterten Bedingungen tätig sein. Das Bundeskartellamt fordert jetzt eine einheitliche Behandlung aller Clubs. Künftige Sonderrechte für sogenannte „Werksklubs“ sind nicht mehr mit dem EU-Kartellrecht vereinbar.

4. Auswirkungen der EuGH-Urteile

Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023 bringt zusätzliche Anforderungen. Sportrechtliche Regeln dürfen nur dann eine Ausnahme vom Kartellrecht bilden, wenn sie verhältnismäßig, transparent, konsistent und diskriminierungsfrei sind. Genau daran muss sich die DFL künftig messen lassen.

5. Wie geht es jetzt weiter?

Das Bundeskartellamt führt derzeit kein offizielles Verfahren gegen die DFL. Es hat aber eine rechtliche Einschätzung abgegeben und Empfehlungen ausgesprochen. Jetzt ist die DFL am Zug: Sie kann die Hinweise prüfen, ihre Satzung sowie interne Abläufe anpassen und damit Rechtssicherheit schaffen. Falls sie das nicht tut, droht später möglicherweise doch ein kartellrechtliches Verfahren.

6. Welche Bedeutung hat das Thema für Verbraucher?

Gerade lokale Fußballfans aus Rheinstetten profitieren vom Erhalt der Vereinsstrukturen. Wer Mitglied seines Lieblingsvereins ist, möchte auch Einfluss nehmen können – etwa durch Wahlrechte oder Antragsmöglichkeiten in der Mitgliederversammlung. Die 50+1-Regel schützt diese demokratische Teilhabe im Fußball. Doch ohne einheitliche und gerechte Anwendung bleibt dieses Ziel gefährdet. Deshalb sind klare Regeln, transparente Prozesse und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Clubs entscheidend.

7. Was bedeutet das für Werksklubs?

Die geplante Abschaffung der Förderausnahmen betrifft insbesondere Klubs, die früher von Unternehmen gestützt wurden und deshalb Sonderrechte hatten – beispielsweise Leverkusen oder Wolfsburg. Nach der aktuellen Einschätzung des Bundeskartellamts und des EuGH kann ein dauerhafter Bestandsschutz für diese Vereine nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Auch sie müssen künftig zeigen, dass ein demokratisch strukturierter, für neue Mitglieder offener Verein die Mehrheit über den Profifußball behält.

8. Fazit

Die 50+1-Regel bleibt weiterhin zulässig – doch nur, wenn sie korrekt angewendet wird. Die DFL steht nun in der Pflicht, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist, den fairen Wettbewerb zwischen den Clubs zu sichern und die Teilhabe der Fans zu schützen. Für juristisch interessierte Verbraucher bietet dieser Fall einen spannenden Einblick in die Schnittstelle zwischen Sportrecht, Kartellrecht und gesellschaftlicher Teilhabe. Wer zu diesen oder ähnlichen Rechtsfragen eine persönliche Einschätzung benötigt, sollte sich anwaltlich beraten lassen.

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