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Ferrari verteidigt erfolgreich Markenrechte an „Testarossa“ – EuG bestätigt Schutz für Klassiker, Ersatzteile und Modellautos

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Ferrari im Streit um die Markenrechte am legendären Namen „Testarossa“ Recht gegeben. Damit bestätigt das Gericht, dass auch der Verkauf von Gebrauchtwagen, originalen Ersatzteilen und lizenzierten Modellautos eine ernsthafte Markenbenutzung darstellt. Für Markeninhaber ist das Urteil ein wichtiges Signal: Der Markenschutz gilt auch über das Produktionsende hinaus – sofern die Nutzung strategisch klug dokumentiert wird.

1. Hintergrund zum Fall
Ferrari hatte die Marke „Testarossa“ bereits 2007 als Unionsmarke schützen lassen – unter anderem für Autos, Ersatzteile, Zubehör sowie Spielzeugmodelle. Zwischen 1984 und 1996 wurden rund 7.000 Fahrzeuge dieses Modells gebaut. Auch nach dem Produktionsende pflegen autorisierte Ferrari-Händler einen aktiven Gebrauchtmarkt. Dennoch beantragten zwei deutsche Unternehmer im Jahr 2023 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Verfall der Marke. Begründung: Die Marke sei seit über fünf Jahren nicht mehr in ernsthafter Weise genutzt worden.

Das EUIPO folgte dem Antrag zunächst und erklärte das Markenrecht für verfallen. Daraufhin wandte sich Ferrari an das Gericht der Europäischen Union (EuG) – mit Erfolg.

2. EuG erkennt wirtschaftliche Aktivität als ernsthafte Markenbenutzung
Das EuG stellte klar: Auch wenn der „Testarossa“ nicht mehr produziert wird, sei die Marke weiterhin aktiv im Einsatz. Ausschlaggebend sei, dass autorisierte Händler weiterhin Fahrzeuge dieses Modells verkaufen und Ferrari selbst den Handel durch die Ausstellung von Echtheitszertifikaten begleitet. Dies belege eine wirtschaftlich sinnvolle und tatsächliche Nutzung der Marke. Wichtig ist dabei die sogenannte Herkunftsfunktion – dass Käufer das Fahrzeug oder Teile als vom Originalhersteller stammend erkennen.

3. Ersatzteile und Zubehör weiterhin geschützt
Auch für Ersatzteile und Zubehör bestätigte das Gericht den Schutzstatus der Marke „Testarossa“. Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen wie Oldtimern ist die Versorgung mit Originalteilen über Jahre essenziell. Es genüge, wenn autorisierte Händler diese Teile mit dem Markenlogo versehen – auch ohne laufende Serienproduktion. Das höchste Markenrechtgericht der EU stellte fest, dass Wartung und Instandhaltung beim Verbraucher eng mit der Herkunft der Teile in Verbindung gebracht werden – ein klarer Beleg ernsthafter Markenverwendung.

4. Modellautos unter offizieller Lizenz
Im Bereich der Modellfahrzeuge wurde ebenfalls eine aktive Nutzung der Marke anerkannt. Modellautos, die unter offizieller Ferrari-Lizenz vertrieben werden, tragen das Markenzeichen „Testarossa“ sichtbar auf der Verpackung oder dem Produkt. Auch hier liege laut Gericht eine ernsthafte Markenbenutzung vor. Der Käufer erkenne sofort, dass es sich um eine autorisierte Nachbildung handle – ein klassisches Beispiel für Markenpflege durch Lizenzierung.

5. Keine Pflicht zur Serienproduktion
Das Urteil betont, dass eine kontinuierliche Serienproduktion nicht Voraussetzung für den Erhalt der Markenrechte ist. Entscheidend ist vielmehr, dass die Marke wirtschaftlich am Markt erkennbar bleibt – auch durch Einzelhandelsverkäufe, Ersatzteilservice und lizenzierte Produkte. Ferrari konnte all dies nachweisen.

6. Bedeutung für Markeninhaber
Das Urteil ist ein Meilenstein für alle Unternehmen, deren Marken mit langlebigen Produkten wie Fahrzeugen verbunden sind. Besonders im Premium- oder Oldtimer-Sektor empfiehlt sich eine kluge Dokumentation der Markennutzung – auch nach dem Produktionsende. Registrierung allein reicht nicht – es braucht konkreten Nachweis wirtschaftlicher Aktivität unter dem Markenzeichen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig – ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof wäre möglich. Dennoch bietet die Entscheidung wichtige Orientierung, wie Markenrechte langfristig geschützt und durchgesetzt werden können.

Hinweis für Verbraucher in Rheinstetten:
Wenn Sie Fragen zu Ihren Markenrechten haben oder Unterstützung bei der Anmeldung, Pflege oder Durchsetzung benötigen – gerne beraten wir Sie individuell. Auch bei Streitfällen um markenrechtliche Ansprüche helfen wir Ihnen juristisch fundiert weiter.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Anliegen im Markenrecht zu kontaktieren.

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