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Festivalveranstalter im Visier – Verbraucherzentrale setzt rechtliche Schritte durch

In den letzten Wochen hat die Verbraucherzentrale zahlreiche Festivalangebote genauer unter die Lupe genommen – mit klaren Ergebnissen: Bei mehreren Veranstaltern wurden rechtliche Verstöße festgestellt, woraufhin Abmahnungen folgten. Erste Erfolge sind bereits sichtbar.

Die Sommermonate stehen traditionell im Zeichen von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen – ein Highlight für viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten und Umgebung. Doch nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Die Verbraucherzentrale hat in jüngster Zeit verschiedene Festival-Webseiten und Ticket-Angebote geprüft. Dabei wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei Rückerstattungsregelungen oder in der Preistransparenz.

Insgesamt wurden mehrere Veranstalter wegen rechtswidriger Klauseln und irreführender Informationen abgemahnt. Acht Unternehmen haben bereits auf die rechtlichen Hinweise reagiert und eine sogenannte Unterlassungserklärung abgegeben – das bedeutet, sie verpflichten sich, die beanstandeten Regelungen in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Für Verbraucher aus Rheinstetten ist das ein wichtiges Signal, denn es zeigt: Ihre Rechte müssen auch bei Freizeitangeboten geachtet werden – insbesondere dort, wo Verträge online abgeschlossen oder Tickets vorab bezahlt werden. Wer unsicher ist, ob ein Veranstalter seriös arbeitet oder ob eine Vertragsklausel rechtlich zulässig ist, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen.

Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, Kostenfallen oder rechtliche Nachteile zu vermeiden – vor allem dann, wenn Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden und es um die Erstattung von Ticketpreisen geht. In unserer Kanzlei in Rheinstetten bieten wir Ihnen hierzu kompetente und verständliche Rechtsberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Ihren Verbraucherrechten rund um Festivals, Veranstaltungen oder Ticketverträge haben.

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