Die Verbraucherrechte werden gestärkt: Tausende Prämiensparerinnen und -sparer der Stadtsparkasse München dürfen sich freuen. Nach einem Vergleich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband können bald Rückzahlungen erfolgen. Was das konkret bedeutet und wie auch Sie profitieren könnten, erfahren Sie hier.
Die gute Nachricht richtet sich an rund 2.400 Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München, die in der Vergangenheit sogenannte Prämiensparverträge abgeschlossen hatten. In diesen Sparverträgen war – zusätzlich zur regulären Verzinsung – eine steigende Prämie auf das angesparte Guthaben vorgesehen. Viele Sparkassen änderten jedoch im Lauf der Zeit die vertraglich vereinbarte Zinsberechnung zu Ungunsten der Sparerinnen und Sparer. In der Folge erhielten viele Betroffene über Jahre hinweg zu geringe Zinszahlungen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitete deshalb ein Musterfeststellungsverfahren gegen die Stadtsparkasse München ein – ein rechtliches Instrument, das speziell dem Schutz vieler Verbraucher gleichzeitig dient. Wer sich als Betroffener diesem Verfahren angeschlossen hatte, konnte im Verbund seine Ansprüche geltend machen – ohne eigenes Prozessrisiko.
Jetzt ist eine positive Wende erreicht: Der vzbv und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist der Weg frei für Rückzahlungen an rund 2.400 Sparerinnen und Sparer. Die Auszahlungen werden in Kürze starten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher in Rheinstetten? Auch wenn dieser Vergleich direkt Kunden aus München betrifft, dient er als wichtiges Signal. Sollten Sie selbst einen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, lohnt sich eine Überprüfung Ihrer Unterlagen. Auch andere Sparkassen wurden bereits zu Nachzahlungen verurteilt oder stehen in vergleichbaren Verfahren.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Prämiensparvertrag haben oder wissen möchten, ob auch Sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben könnten, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Rheinstetten gerne zur Verfügung. Als erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig und verständlich.