Ein über viele Jahre geführter Rechtsstreit um die Bio-Kennzeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht endgültig beendet worden. Die Richter haben entschieden: Das Produkt „Blutquick“ darf weder das EU-Bio-Siegel noch das deutsche Bio-Zeichen tragen – auch dann nicht, wenn einzelne Zutaten aus ökologischem Anbau stammen. Diese Entscheidung ist für Hersteller und Verbraucher in Rheinstetten und Umgebung gleichermaßen wichtig.
Hintergrund: Rechtsstreit um „Blutquick“ zieht sich über ein Jahrzehnt
Der bayerische Hersteller Herbaria wollte sein Nahrungsergänzungsmittel „Blutquick“ mit dem EU-Bio-Siegel versehen. Das Produkt besteht zwar aus Säften und Kräuterauszügen in Bio-Qualität, enthält aber zusätzlich zugesetzte Vitamine und Eisenverbindungen, die nicht aus pflanzlichem Ursprung stammen. Aus diesem Grund untersagte bereits im Jahr 2012 die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die Kennzeichnung als Bio-Produkt – gestützt auf die damalige EG-Öko-Verordnung.
Es folgte ein langjähriger Rechtsweg: Herbaria klagte sich durch die Instanzen. Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Verwaltungsgerichtshof München bestätigten die Position der Behörde, ehe der Fall schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) landete. Dieses bestätigte nun die bisherigen Entscheidungen.
Kernpunkt der Entscheidung: Bio-Siegel nur bei vollständiger Einhaltung der Vorgaben
Das BVerwG betonte, dass nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 nur solche Lebensmittel das EU-Bio-Siegel tragen dürfen, die sämtliche Bio-Vorgaben der EU erfüllen. Der Zusatz von nicht pflanzlichen Vitaminen oder Mineralstoffen sei grundsätzlich unzulässig – es sei denn, eine entsprechende gesetzliche Pflicht zur Anreicherung bestehe. Da dies bei „Blutquick“ nicht der Fall war, dürfe das Produkt weder Bio-Siegel tragen noch auf ökologisch erzeugte Zutaten in der Zutatenliste verweisen.
Verbraucherschutz im Mittelpunkt
Die Richter stellten klar, dass das Bio-Siegel für Verbraucher eine besondere Vertrauensgrundlage darstellt. Selbst kleine Abweichungen könnten das Vertrauen in die Kennzeichnung und letztlich in die Bio-Lebensmittel insgesamt schwächen. Deshalb sei es unerlässlich, die strengen Anforderungen konsequent anzuwenden – auch beim Marketing einzelner Zutaten.
Vergleich mit dem US-Markt – Argumentation bleibt erfolglos
Herbaria hatte argumentiert, durch die EU-Regeln gegen über US-Herstellern benachteiligt zu werden, da dort Produkte mit vergleichbarer Zusammensetzung als „organic“ verkauft und in die EU importiert werden dürften. Der Europäische Gerichtshof stellte jedoch in einer vorangegangenen Entscheidung klar, dass in die EU eingeführte Produkte ebenfalls nicht mit dem EU-Bio-Siegel werben dürfen, wenn sie nicht vollständig den Anforderungen entsprechen.
EU-Siegel mit hohem Standard
Besonders wichtig: Auch wenn Drittland-Logos wie das US-amerikanische „organic“-Siegel weiterhin verwendet werden dürfen, ist das EU-Bio-Zeichen nur dann erlaubt, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die Vorschriften dienen nicht nur der Fairness im Wettbewerb, sondern sollen auch ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gewährleisten.
Was bedeutet das für Hersteller in Rheinstetten?
Das Urteil verdeutlicht, wie streng die EU-Vorgaben zur Bio-Kennzeichnung sind. Hersteller müssen ihre Produktrezepturen genau prüfen und dürfen nur dann mit einem Bio-Siegel werben, wenn sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Andernfalls drohen nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch empfindliche Marktverluste.
Rechtliche Beratung im Lebensmittelrecht
Für Hersteller in Rheinstetten und der Region bedeutet dieses Urteil: Eine genaue rechtliche Überprüfung ist zwingend erforderlich, bevor mit Bio-Kennzeichnung geworben wird. Werden Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt, gilt es genau zu prüfen, ob eine Kennzeichnung überhaupt zulässig ist. Bereits kleine Fehler in der Deklaration können rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Wenn Sie Fragen zur Produktkennzeichnung, Bio-Zertifizierung oder zum Lebensmittelrecht im Allgemeinen haben, unterstützen wir Sie gerne. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten, prüfen Ihre Etiketten und Produktinformationen und begleiten Sie im Kontakt mit Behörden oder im Streitfall auch vor Gericht.
Kontaktieren Sie uns – wir stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Lebensmittelbetrieben aus Rheinstetten und Umgebung mit fachlicher Expertise zur Seite.