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EU plant Verbot von Begriffen wie „Veggie-Wurst“ – Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Derzeit sorgt ein Beschluss des Europäischen Parlaments für Aufsehen: Pflanzliche Produkte wie „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ sollen künftig nicht mehr unter diesen Bezeichnungen verkauft werden dürfen. Die Idee: Verbraucherschutz. Die Folge: Verunsicherung bei Konsumenten und Produzenten. Doch wie realistisch ist ein Verbot? Und was bedeutet das für Verbraucher in Rheinstetten und Umgebung?

Hintergrund: EU-Parlament stimmt für Verbot klassischer Fleischbezeichnungen bei veganen Produkten

Am 7. Oktober 2025 sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments dafür aus, Begriffe wie „Veggie-Wurst“ oder „pflanzliches Schnitzel“ zu verbieten, wenn es sich um Produkte handelt, die keine tierischen Bestandteile enthalten. Insgesamt stimmten 355 Abgeordnete für das Vorhaben, 247 dagegen. Die Begründung: Verbraucher könnten durch die Verwendung klassischer Fleischnamen bei pflanzlichen Produkten verwirrt oder gar getäuscht werden.

Doch das war nur ein erster Schritt. Damit die Gesetzesänderung tatsächlich umgesetzt wird, müssen nun auch die Mitgliedstaaten im Ministerrat zustimmen. In dieser Phase besteht realistischerweise noch Spielraum für Anpassungen oder gar eine komplette Ablehnung der Vorschläge.

Unklare Linie der Bundesregierung – nationale Position offen

Der Beschluss sorgt auch auf nationaler Ebene für Diskussionen. Auch wenn führende Politiker wie Bundeskanzler Merz und Landwirtschaftsminister Rainer die EU-Pläne begrüßten, gibt es bisher keine offizielle Haltung der Bundesregierung. Auffällig ist zudem, dass eine Mehrheit der deutschen Abgeordneten aus der konservativen Parteienfamilie (EVP) gegen die geplanten Änderungen stimmte.

Kritik am Vorstoß: Verbraucherschutz bereits jetzt umfassend gewährleistet

Die rechtliche Argumentation hinter dem Vorhaben trifft bei vielen Experten auf Unverständnis. Denn bereits heute enthalten pflanzliche Produkte klare Hinweise wie „vegan“, „vegetarisch“ oder „pflanzlich“ – meist gut erkennbar auf der Verpackung. Eine Irreführung der Verbraucher gilt unter juristischen Fachleuten daher als nahezu ausgeschlossen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Oktober 2024 in einem entsprechenden Verfahren, dass bereits die aktuelle Kennzeichnungspflicht ausreiche, um Konsumenten vor Verwechslung zu schützen. Auch die EU-Kommission hat mehrfach bestätigt, dass eine weitergehende Regulierung nicht notwendig sei.

Zudem zeigen zahlreiche Erfahrungen aus anwaltlicher Praxis: In keinem bekannten Fall konnte belegt werden, dass Verbraucher durch Begriffe wie „Tofu-Wurst“ getäuscht wurden. Im Gegenteil – Hersteller pflanzlicher Produkte setzen längst auf maximale Transparenz, nicht nur durch eindeutige Kennzeichnungen, sondern auch über Geschmack und Zubereitungseigenschaften.

Ausweitung des Verbots auf weitere Begriffe geplant

Zusätzlich zum Parlamentsbeschluss plant die EU-Kommission – auf Initiative mehrerer Mitgliedstaaten wie Tschechien und Italien – ein noch umfassenderes Verbot. Dieses sieht vor, dass insgesamt 29 Begriffe künftig ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten bleiben. Betroffen wären auch Begriffe wie „Huhn“, „Kotelett“ oder „Filet“, selbst wenn sie im Zusammenhang mit pflanzlichen Alternativen klar als solche gekennzeichnet sind.

Diese Forderungen werfen nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Probleme auf. Denn herkömmliche Fleischbegriffe erfüllen für die Verbraucher eine wichtige Funktion: Sie helfen bei der Einordnung von Geschmack, Konsistenz und Zubereitungsart der veganen Alternativen. Das bewusste Missverständnis, dass jemand ein echtes „Schnitzel“ erwartet, scheint dabei fernab der Realität. Wer bewusst auf eine pflanzliche Ernährung setzt, ist in der Regel gut informiert – und greift gezielt zum pflanzlichen Pendant.

Umfragen bestätigen Verbrauchersicht

Eine vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC) veröffentlichte Umfrage zeigt: Rund 80 % der EU-Bürger sprechen sich dafür aus, dass pflanzliche Produkte auch künftig unter traditionellen Fleischbegriffen verkauft werden dürfen – sofern sie klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sind. Für die Mehrheit geht es dabei nicht um Verbraucherschutz, sondern um den Erhalt einer gewohnten und verständlichen Sprache.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen – auch für Rheinstetten von Bedeutung

Deutschland ist heute Europas größter Markt für pflanzliche Fleischalternativen. Über 120.000 Tonnen solcher Produkte wurden allein 2024 produziert. Ein deutlich wachsender Markt, der durch zu strenge Regulierung ins Stocken geraten könnte. Das würde nicht nur Hersteller treffen, sondern auch den Verbraucher – durch sinkende Auswahl, potenzielle Preissteigerungen und eingeschränkten Zugang zu nachhaltigen Alternativen.

Rechtlicher Rückblick: Die Käse-Entscheidung

Bereits früher sorgte eine ähnliche Debatte für rechtliche Konflikte – insbesondere bei pflanzlichen Ersatzprodukten für Milch und Käse. So dürfen seit Jahrzehnten Begriffe wie „Milch“, „Käse“ oder „Butter“ yalnız für tierische Produkte verwendet werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte dies 2017 im sog. „Tofutown“-Urteil. Allerdings zeigen andere Entscheidungen, etwa des Landgerichts Stade und des OLG Celle, dass eine klare und ehrliche Kennzeichnung auch bei Käse-Alternativen zulässig sein kann – zum Beispiel mit Begriffen wie „Käse-Alternative“. Verbraucher würden durch solche Zusätze nicht getäuscht, sondern erhalten vielmehr wichtige Informationen über das Produkt.

Kritik an falscher Richtung: Ernährungspolitik sollte fördern, nicht verhindern

Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht sprechen viele Gründe für eine pflanzenbetonte Ernährung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt mittlerweile eine größtenteils pflanzliche Kost – aus gesundheitlichen ebenso wie aus ökologischen Gründen. Pflanzliche Produkte benötigen meist deutlich weniger Ressourcen und verursachen geringere Treibhausgasemissionen als Fleisch. Hinzu kommen Probleme wie Überdüngung, Antibiotikaeinsatz und die Belastung von Böden und Wasser durch industrielle Tierhaltung.

Daher sollten politische Entscheidungen nicht den Zugang zu gesunden und nachhaltigen Alternativen erschweren. Eine einfache und klare Kennzeichnung hilft den Verbrauchern dabei, bewusst zu wählen – und die pflanzliche Ernährung unkompliziert in den Alltag zu integrieren.

Rechtliche Unterstützung für Hersteller pflanzlicher Produkte

Die zunehmende Regulierung im Bereich der veganen und vegetarischen Lebensmittel stellt Hersteller vor erhebliche Herausforderungen. Schon kleine Fehler bei der Produktkennzeichnung können abgemahnt werden – oftmals mit hohen finanziellen Folgen. Um rechtssicher und dennoch marktorientiert arbeiten zu können, ist eine fundierte rechtliche Begleitung unerlässlich.

In unserer Kanzlei in der Region Rheinstetten unterstützen wir Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich bei der rechtssicheren Gestaltung von Verpackung, Werbung und Produktpräsentation. Sollte bereits eine Abmahnung oder Klage vorliegen, helfen wir bei der rechtlichen Verteidigung und finden gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche Lösungen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen mit Erfahrung, Fachwissen und Engagement an Ihrer Seite, wenn es um faire und transparente Lebensmittelkennzeichnung geht.

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