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Schutz vor untergeschobenen Telefonverträgen – Ihre Rechte als Verbraucher in Rheinstetten

Viele Verbraucher in Rheinstetten berichten von unerwünschten und langfristigen Verträgen, die ihnen nach einem Telefonat untergeschoben wurden. Solche Vorgehensweisen können nicht nur zu finanziellen Nachteilen führen, sondern sorgen auch für große Unsicherheit. Hier erfahren Sie, wie es dazu kommt, welche Rechte Sie haben und was politisch zur besseren Verbrauchersicherheit geplant ist.

Immer wieder wenden sich Verbraucher an die Verbraucherzentralen, weil sie ungewollt an langfristige Verträge gebunden wurden – und das allein aufgrund eines telefonischen Gesprächs. Diese sogenannten untergeschobenen Verträge gehören mittlerweile zu den häufigsten Beschwerdegründen.

Besonders problematisch: Oft merken die Betroffenen erst mit der ersten Rechnung oder einem Begrüßungsschreiben eines neuen Anbieters, dass sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen haben. Gründe dafür liegen häufig in einer intransparenten Gesprächsführung, bei der am Telefon unklare oder irreführende Informationen gegeben werden. Viele Verbraucher fühlen sich überrumpelt und haben nicht bewusst einem Vertrag zugestimmt.

Solche Vertragsabschlüsse können hohe Kosten verursachen – gerade wenn es sich um Zwei-Jahres-Verträge mit automatischer Verlängerung handelt. Die daraus entstehenden finanziellen Belastungen können für viele Haushalte erheblich sein. Darüber hinaus entsteht oft ein Gefühl der Ohnmacht: Wie ist es möglich, dass allein durch ein kurzes Telefonat ein bindender Vertrag entsteht?

Um solche Situationen künftig zu vermeiden, engagieren sich Verbraucherverbände seit Langem für eine gesetzliche Lösung: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist bereits eine sogenannte „Bestätigungslösung“ angekündigt worden. Diese sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge nur rechtswirksam werden, wenn der Verbraucher sie anschließend schriftlich – zum Beispiel per E-Mail oder per Post – bestätigt. Damit würde verhindert, dass ungewollte Verträge allein durch ein Gespräch am Telefon zustande kommen.

Bis diese gesetzliche Änderung wirksam ist, gilt: Sollte Ihnen ein Vertrag untergeschoben worden sein, prüfen Sie umgehend Ihre Widerrufsrechte. In vielen Fällen haben Sie als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Als Rechtsanwaltskanzlei in Rheinstetten beraten wir Sie gern, wenn Sie sich gegen einen telefonisch untergeschobenen Vertrag zur Wehr setzen möchten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Vertragsunterlagen, der Fristen und der optimalen Strategie für Ihren Fall. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir setzen uns für Ihre Verbraucherrechte ein.

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