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Wenn das BAföG stockt – Wie ein Student mit juristischer Hilfe zu seinem Recht kam

Studierende sind oft auf BAföG-Leistungen angewiesen, um ihr Studium finanzieren zu können. Doch was passiert, wenn das zuständige Amt trotz vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung monatelang nicht reagiert? Dieser Fall zeigt, wie rechtliche Schritte gegen untätige Behörden nicht nur wirksam, sondern auch notwendig sein können – und warum Studierende ihre Ansprüche nicht kampflos aufgeben sollten.

Existenzangst statt Studienstart
Anstelle eines gelungenen Studiumsstarts erlebte Student Leonhard H. aus Thüringen einen monatelangen Bürokratie-Marathon. Im November 2023 stellte er fristgerecht seinen BAföG-Antrag beim zuständigen Studierendenwerk. Wie Millionen andere Studentinnen und Studenten verließ er sich darauf, zügig finanzielle Unterstützung für seinen Lebensunterhalt zu erhalten – immerhin sind Miete, Lebensmittel und Studienmaterialien essenziell.

Doch obwohl alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erhielt Leonhard erst nach vier Monaten eine Eingangbestätigung. Weitere Nachforderungen von Dokumenten wurden von ihm innerhalb von zwei Tagen erfüllt – anschließend herrschte jedoch völlige Funkstille. Keine Informationen, kein Bescheid, kein Geld.

Die Konsequenzen waren gravierend: Der junge Student hatte zunehmend Probleme, seine Miete zu bezahlen, die Ausgaben für Essen und andere Grundbedürfnisse blieben auf der Strecke. Trotz allem verhielt er sich korrekt und hielt sich an alle Vorgaben – aber seitens der Behörde geschah nichts. In seiner Verzweiflung suchte er juristische Unterstützung.

Sieg vor dem Verwaltungsgericht
Mit anwaltlicher Hilfe wurde im September 2024 eine sogenannte Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Eine solche Klage dient dazu, eine Behörde zum Handeln zu zwingen, wenn diese trotz gesetzlichen Anspruchs untätig bleibt.

Und siehe da: Die Wirkung blieb nicht aus. Bereits wenige Wochen nach Klageeinreichung – im Oktober 2024 – erließ das Amt endlich den überfälligen BAföG-Bescheid. Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren anschließend im November 2024 ein, verpflichtete das Studierendenwerk jedoch zur Übernahme der Prozesskosten. Der Klagegrund war offenkundig: Das Amt hatte über viele Monate hinweg keinerlei gerechtfertigten Grund für seine Untätigkeit vorgebracht.

Doch selbst damit war der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Anwaltskosten, zu deren Zahlung das Amt verpflichtet war, wurden weiterhin ignoriert – bis ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden musste. Erst dann kam Bewegung in die Sache: Das Studierendenwerk beglich schließlich die ausstehenden Kosten.

Untätigkeitsklage – ein wirksames Mittel gegen Amtsverzögerung
Der Fall macht deutlich, wie zielführend und wichtig die sogenannte Untätigkeitsklage nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sein kann. Diese Klage kann eingereicht werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entscheidet, ohne einen triftigen Grund zu benennen.

Gerade im Bereich der BAföG-Anträge kommt dies leider häufiger vor, da viele Ämter überlastet und strukturell unterbesetzt sind. Doch Studierende müssen sich das nicht gefallen lassen. Die Untätigkeitsklage ist ein etabliertes juristisches Mittel, Behörden zum Handeln zu bewegen.

Besonders erwähnenswert: Bei solchen Verfahren besteht für die Antragstellenden in der Regel kein finanzielles Risiko. Gerichtskosten entfallen meist vollständig, und wenn die Behörden ohne triftigen Grund untätig waren, müssen sie sogar die Anwaltskosten tragen. Rechtssuchende Studierende stehen daher auf der sicheren Seite, wenn sie juristische Schritte einleiten, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Ihre Rechte beim Thema BAföG – wir helfen weiter
Wenn auch Sie bereits seit Monaten auf Ihren BAföG-Bescheid warten, obwohl Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden, sollten Sie nicht länger zögern. Der Rechtsweg bietet effektive Möglichkeiten, um Ämter zur Einhaltung ihrer Pflichten zu bringen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter – ob bei der Prüfung Ihres Einzelfalls oder bei der Einreichung einer Untätigkeitsklage. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Hochschul- und Sozialrecht und wissen, wie wir BAföG-Verfahren erfolgreich begleiten können.

Sie haben rechtzeitig einen Antrag gestellt, aber das Amt reagiert nicht? Dann setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen – damit Sie sich wieder auf das konzentrieren können, worum es eigentlich geht: Ihr Studium.

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