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Ticketkauf über Zweitmärkte: LG Hamburg stärkt Verbraucherrechte bei drohender Ticketsperre

Viele Verbraucher aus Rheinstetten greifen mangels verfügbarer Karten auf Online-Zweitmarktplätze zurück, um Konzerte oder Fußballspiele besuchen zu können. Doch der Kauf über solche Plattformen ist mit rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt deutlich, dass Anbieter ihre Kunden umfassend und klar über diese Gefahren informieren müssen.

Der Erwerb von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen kann für Verbraucher weit mehr bedeuten als nur einen hohen Preis. Im schlimmsten Fall bleibt trotz teuren Tickets der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt. Das Landgericht Hamburg hat in einer grundlegenden Entscheidung klargestellt, dass Plattformen, die solche Tickets vermitteln, ausdrücklich und unübersehbar auf dieses Risiko hinweisen müssen.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage eines bekannten Fußballvereins gegen einen international tätigen Ticket-Zweitmarktplatz. Hintergrund ist ein strukturelles Problem: Die Nachfrage nach Eintrittskarten übersteigt bei vielen beliebten Veranstaltungen das Angebot deutlich. Fans, die über offizielle Vorverkaufsstellen leer ausgehen, weichen deshalb häufig auf den Zweitmarkt aus.

Dort werden Tickets jedoch oft zu Preisen angeboten, die weit über dem Originalwert liegen. In dem entschiedenen Fall wurden Preisaufschläge von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Prozent dokumentiert. Für Käufer ist das Risiko entsprechend hoch – nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick darauf, ob das Ticket überhaupt gültig ist.

Viele Veranstalter untersagen nämlich in ihren Ticketbedingungen den gewerblichen Weiterverkauf oder den Verkauf zu überhöhten Preisen. Wird ein solcher Verstoß festgestellt, können die Eintrittskarten elektronisch gesperrt werden. Für den Käufer bedeutet das: Er erfährt häufig erst am Einlass, dass sein Ticket ungültig ist und der Zutritt verweigert wird. Genau dieses Risiko stand im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Rechtlich stützt sich die Entscheidung auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach handelt ein Unternehmen unlauter, wenn es Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthält, die für die Kaufentscheidung relevant sind. Nach Ansicht des Gerichts gehört die Möglichkeit einer Ticketsperrung eindeutig zu diesen wesentlichen Informationen.

Besonders deutlich machte das Gericht, dass Verbraucher bei einer Ticketplattform regelmäßig davon ausgehen, ein wirksames Zutrittsrecht zu erwerben. Besteht aber die reale Gefahr, dass das Ticket wegen eines Weiterverkaufsverbots ungültig ist, mindert dies den Wert der Karte erheblich. Viele Käufer hätten den Vertrag nach Auffassung der Richter nicht abgeschlossen, wenn sie dieses Risiko gekannt hätten.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass sich Plattformbetreiber nicht darauf berufen können, nur technische Vermittler zu sein. Wer den Marktplatz organisiert, den Kaufprozess steuert und an den Gebühren verdient, trägt auch Verantwortung für transparente Informationen. Hinweise im Kleingedruckten oder versteckt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus. Die Warnung muss klar, deutlich und unmittelbar im Buchungsvorgang erfolgen.

Für Verbraucher aus Rheinstetten bedeutet dieses Urteil eine wichtige Stärkung ihrer Rechte. Beim Ticketkauf über Zweitmarktplätze sollte dennoch stets Vorsicht geboten sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte möglichst offizielle Verkaufsstellen oder genehmigte Weiterverkaufsbörsen der Veranstalter nutzen. Wird dennoch über einen Zweitmarkt gekauft, empfiehlt es sich, aufmerksam auf Hinweise zur Gültigkeit der Tickets zu achten.

Sollten Sie trotz Ticketkauf keinen Zutritt zu einer Veranstaltung erhalten oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Angebots haben, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Das Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt: Verbraucher müssen über wesentliche Risiken informiert werden – und können sich gegen irreführende Geschäftspraktiken zur Wehr setzen.

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