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Debeka-Stornoklauseln: Sammelklage gestartet – Jetzt Ansprüche sichern

Verbraucher aus Rheinstetten aufgepasst: Gegen den Debeka Lebensversicherungsverein läuft aktuell eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Im Fokus stehen intransparente Storno-Klauseln in Lebensversicherungsverträgen, die möglicherweise unwirksam sind. Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln – durch den Eintrag ins Klageregister können mögliche Rückzahlungsansprüche gesichert und eine Verjährung vermieden werden.

Aktuell liegt beim Oberlandesgericht eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen den Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit vor. Eingereicht wurde sie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der damit die Rechte zahlreicher Versicherungsnehmer stärken möchte.

Im Zentrum der Klage stehen Klauseln in den Lebensversicherungsverträgen der Debeka, die regeln, welche Stornoabzüge bei einer vorzeitigen Vertragskündigung vorgenommen werden dürfen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese Klauseln jedoch unklar formuliert – und damit für den durchschnittlichen Verbraucher schwer verständlich. Solche intransparenten Vertragsbedingungen können nach der geltenden Rechtsprechung unwirksam sein.

Was bedeutet das für betroffene Versicherte?
Falls das Gericht der Argumentation des vzbv folgt, könnte dies bedeuten, dass viele Debeka-Kunden Anspruch auf Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Beträge haben – meist mehrere Hundert oder sogar Tausende Euro.

Wie sichern Betroffene ihre Ansprüche?
Verbraucher, die einen Lebensversicherungsvertrag mit der Debeka abgeschlossen haben und von den Stornoklauseln betroffen sind, sollten sich dringend ins beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister eintragen. Dieser Schritt dient nicht nur der rechtlichen Beteiligung an der Musterklage, sondern unterbricht auch die Verjährungsfrist – wichtig, um mögliche Rückzahlungen später auch wirklich einfordern zu können.

Fazit:
Die Musterklage gegen die Debeka bietet Verbrauchern aus Rheinstetten die Chance, sich unkompliziert gegen mögliche Benachteiligungen zur Wehr zu setzen. Wer sich unsicher ist, ob er betroffen ist oder Fragen zum Eintrag ins Klageregister hat, kann sich anwaltlich beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

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