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Irreführende Countdown-Werbung bei Mobilfunkangeboten: Was Verbraucher in Rheinstetten wissen sollten

Viele Mobilfunkanbieter werben mit zeitlich befristeten Sonderaktionen, um Verbraucher zum schnellen Vertragsabschluss zu bewegen. Doch nicht jedes Angebot ist wirklich nur für kurze Zeit gültig. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie solche Countdown-Werbungen täuschen können – und wann sie rechtlich unzulässig sind.

Ein Mobilfunkanbieter – in diesem Fall Drillisch – bewarb online auf sim24.de ein Sonderangebot, das vermeintlich nur für kurze Zeit verfügbar war. Dies wurde durch einen deutlich sichtbaren Countdown vermittelt: Sobald dieser ablief, sollte das Angebot enden. Der Eindruck war klar – wer nicht rechtzeitig zugreift, verpasst eine einmalige Gelegenheit.

Tatsächlich stellte sich jedoch heraus: Das gleiche Angebot war auch nach Ablauf des Countdowns weiterhin verfügbar. Für Verbraucher entsteht dadurch ein falscher Zeitdruck, der sie zu voreiligen Entscheidungen verleiten kann. Ein solches Vorgehen ist nicht nur irreführend, sondern rechtlich problematisch.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind solche Täuschungen verboten. Eine Werbung darf keine künstliche Verknappung suggerieren, wenn die Angebotsbedingungen in Wirklichkeit unverändert bleiben. Eine falsche zeitliche Begrenzung ist somit ein klarer Wettbewerbsverstoß.

Gerade für Verbraucher aus Rheinstetten ist es wichtig, bei solchen Angeboten aufmerksam zu bleiben. Wenn Sie den Verdacht haben, durch eine solche Werbung zu einem Vertragsabschluss verleitet worden zu sein, kann rechtlicher Rat sinnvoll sein. In vielen Fällen lassen sich Verträge, die auf Grundlage irreführender Informationen zustande kamen, erfolgreich anfechten oder widerrufen.

Als Ihre Anwaltskanzlei vor Ort in Rheinstetten beraten wir Sie gerne bei Fragen rund um Verbraucherrechte und irreführende Werbung. Nehmen Sie unkompliziert Kontakt zu uns auf – wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte durch.

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