In letzter Zeit erhalten viele Markeninhaber in Rheinstetten und Umgebung vermeintlich amtliche Schreiben mit Zahlungsaufforderungen zur Verlängerung ihrer Marke – oft von der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Gefordert wird ein Betrag von 1.300 Euro, obwohl die tatsächlichen Amtsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) deutlich niedriger sind. Dieser Beitrag informiert Sie umfassend über die Hintergründe und zeigt, wie Sie sich vor überteuerten Angeboten schützen können.
1. Was steckt hinter den Schreiben der DMSV?
Die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG versendet derzeit vermehrt Schreiben an Markeninhaber, in denen diese dazu aufgefordert werden, die Verlängerung ihrer Marke durch das Unternehmen durchführen zu lassen – angeblich für eine Gebühr von 1.300 Euro. Das Schreiben vermittelt durch Begriffe wie „Markenverlängerung“, Registerdaten und einen auffälligen Adler im Briefkopf den Eindruck amtlicher Herkunft. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um Post vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sondern um ein privatwirtschaftliches Angebot – und das mit einem erheblichen Aufpreis.
2. Offizielle Verlängerung beim DPMA: Nur 750 Euro
Zur Verlängerung eines Markenschutzes in bis zu drei Klassen berechnet das DPMA aktuell lediglich 750 Euro. Ein halbes Jahr vor Ablauf des Markenschutzes versendet das Amt ohnehin eine kostenfreie Erinnerung – ohne Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Der Antrag auf Verlängerung kann bequem online gestellt werden. Die Bedienung des elektronischen Formulars ist selbsterklärend und auch für juristische Laien machbar.
3. Keine echten Mehrleistungen durch die DMSV
Die DMSV verlangt für die bloße Weiterleitung Ihres Antrags an das DPMA ein Entgelt von 1.300 Euro. Zieht man die tatsächliche Verwaltungsgebühr des Amts in Höhe von 750 Euro ab, bleiben 550 Euro für die reine Durchführung der Überweisung. Weder eine rechtliche Prüfung noch eine inhaltliche Beratung sind im Preis enthalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite des Schreibens enthalten diese Details – allerdings im kleingedruckten Fließtext, schwer lesbar und ohne Hervorhebung wichtiger Passagen wie Rücktritt oder Kostenstruktur.
4. Täuschung durch Design und Inhalt
Durch die grafische Aufmachung entsteht ein irreführender Eindruck von behördlichem Ursprung. Die verwendeten Daten stammen jedoch ausschließlich aus dem öffentlichen Markenregister. Die Gestaltung der Rückseite mit blassem Druck, eng gesetztem Text und fehlenden Überschriften erschwert eine schnelle Erkennung der tatsächlichen Inhalte. Diese Vorgehensweise kann zweifelhaft und rechtlich angreifbar sein – insbesondere, wenn sich Bedingungen versteckt und überraschend präsentieren.
5. Keine rechtliche Verpflichtung bei Nichtreaktion
Wer ein solches Schreiben erhält, es jedoch nicht unterschreibt oder zurücksendet, ist zu keinerlei Zahlung verpflichtet. Ignorieren Sie das Schreiben und beantragen Sie die Verlängerung direkt über das offizielle Portal des DPMA oder durch Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Dies spart Ihnen nicht nur unnötige Ausgaben, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Markenstrategie rechtlich zu hinterfragen.
6. Unterschrift bereits geleistet? Jetzt rechtlich prüfen lassen
Wurde das Schreiben jedoch unterzeichnet zurückgesendet, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Es muss geprüft werden, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt und unter welchen Umständen ein Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen bereits zugunsten der Markeninhaber entschieden, insbesondere wenn die Vertragsinhalte überraschend oder unklar formuliert waren.
7. Was Sie jetzt tun sollten – unser Tipp aus Rheinstetten
Unser klarer Hinweis: Lassen Sie sich nicht verunsichern! Die amtlichen Fristen sind klar geregelt und das DPMA informiert transparent über alle Kosten und Abläufe. Ein Blick auf die Webseite des DPMA oder die Nutzung des dortigen Gebührenrechners gibt Ihnen Sicherheit. Dort befindet sich übrigens auch eine Warnliste mit bekannten Anbietern, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen arbeiten – darunter auch die DMSV.
8. Ihre Marke verdient rechtssichere Betreuung
Die Verlängerung Ihrer Marke bietet einen idealen Zeitpunkt zur rechtlichen Überprüfung: Passt der Schutz noch zur unternehmerischen Entwicklung? Müssen neue Länder oder Klassen hinzugenommen werden? Hat sich die Inhaberschaft der Marke verändert? Ein Anwalt für Markenrecht kann hier wichtige strategische Hinweise geben und Sie zuverlässig durch den Verlängerungsprozess begleiten – ganz ohne versteckte Kosten.
Fazit:
Reagieren Sie auf fragwürdige Schreiben zur Markenverlängerung nicht vorschnell. In Rheinstetten und bundesweit beraten wir Sie rechtssicher, transparent und mit dem Ziel, Ihre Markeninteressen bestmöglich zu schützen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung wünschen – sei es bei der Verlängerung, der strategischen Neuausrichtung oder der Anmeldung einer neuen Marke.