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Newsbeiträge

Werbung mit alkoholfreiem „Gin“ unzulässig: Was Hersteller und Händler wissen müssen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Braunschweig hat wichtige Folgen für Hersteller von alkoholfreien Getränken. Demnach dürfen alkoholfreie Produkte nicht als „Gin“ bezeichnet werden – auch dann nicht, wenn sie geschmacklich an Gin erinnern. Die Entscheidung macht deutlich, wie streng die rechtlichen Vorgaben im Umgang mit geschützten Produktbezeichnungen sind. Was bedeutet das für Unternehmen in Rheinstetten und Umgebung? Dieser Beitrag klärt auf.

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Feuerwehrmann scheitert vor Gericht – Kein Dienstunfall trotz Knieverletzung beim Dienstsport

Ein Feuerwehrbeamter aus Rheinland-Pfalz erlitt während des Dienstsports eine Knieverletzung und beantragte deren Anerkennung als Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht (VG) Trier lehnte jedoch ab – der Vorfall sei nicht die maßgebliche Ursache der Verletzung gewesen, da bereits eine Vorschädigung vorlag. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wirft dieses Urteil wichtige Fragen zur Anerkennung von Dienstunfällen auf.

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Paulaner gewinnt Markenstreit – Farbdesign der Spezi-Flasche genießt besonderen Schutz

Markenstreitigkeiten betreffen längst nicht mehr nur das Logo oder den Namen eines Produkts – auch Farbkombinationen können als markenrechtlich geschützte Merkmale gelten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I bestätigt nun den Schutz des Flaschendesigns der bekannten Cola-Orangen-Limonade „Spezi“ von Paulaner. Der Streit mit dem Getränkehersteller Berentzen zeigt, wie wichtig ein unverwechselbares Produktdesign und seine rechtliche Absicherung für Unternehmen sind.

Newsbeiträge

Künstliche Intelligenz und Grundrechte – Was Verbraucher in Rheinstetten wissen sollten

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst Teil unseres Alltags – sei es bei Online-Diensten, digitalen Empfehlungen oder automatisierten Entscheidungen. Doch was passiert, wenn KI die Rechte der Menschen verletzt? Für Verbraucher in Rheinstetten ist es wichtig zu wissen: Die EU hat klare Regeln geschaffen, um Ihre Grundrechte vor missbräuchlicher KI-Nutzung zu schützen.

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Cheat-Software bei Spielkonsolen: Was ist urheberrechtlich erlaubt?

Ein jahrelanger Rechtsstreit rund um sogenannte Cheat-Software für Spielkonsolen fand nun seinen höchsten Abschluss: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Einsatz solcher Software keine Urheberrechtsverletzung darstellt – unter bestimmten Bedingungen. Damit folgt der BGH einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Für Nutzer, Entwickler und Händler von Cheat-Software herrscht damit nun mehr Rechtssicherheit.

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Axel Springer gegen Adblock Plus – Urheberrechtsstreit um Werbeblocker geht weiter

Seit Jahren wird vor Gericht darüber gestritten, ob Werbeblocker wie Adblock Plus in die Rechte von Webseitenbetreibern eingreifen. Im Fokus steht die Frage, ob durch die Nutzung solcher Software geschützte Computerprogramme unzulässig verändert werden. Der Streit zwischen dem Medienkonzern Axel Springer und dem Kölner Unternehmen Eyeo GmbH, dem Anbieter von Adblock Plus, beschäftigt nun erneut das Oberlandesgericht Hamburg. Was hinter dem Rechtsstreit steckt und worauf es rechtlich ankommt, erfahren Sie hier.

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Keine Vorher-Nachher-Werbung für Schönheitsbehandlungen – BGH bestätigt Werbeverbot

Ob Nasenkorrektur, Russian Lips oder Facelift – ästhetische Behandlungen boomen, insbesondere durch ihre medienwirksame Präsentation in den sozialen Netzwerken. Doch nicht jede Werbemethode ist rechtlich zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine wichtige Entscheidung getroffen, die sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten von Bedeutung ist: Bei plastisch-chirurgischen Eingriffen darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden – auch dann nicht, wenn es sich um minimalinvasive „Filler“-Behandlungen handelt.

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Meta-Datenskandal: So können Facebook- und Instagram-Nutzer jetzt 50 € erhalten

Der Technologiekonzern Meta (Muttergesellschaft von Facebook und Instagram) steht im Verdacht, Datenschutzrechte in großem Stil verletzt zu haben. Millionen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland sind betroffen. Wer soziale Netzwerke von Meta nutzt, könnte unbemerkt überwacht worden sein – und hat möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzdienstleister Privacy ReClaim ist es jetzt einfach möglich, Ansprüche geltend zu machen – entweder durch Verkauf oder durch gerichtliche Durchsetzung.

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