Ferrari verteidigt erfolgreich Markenrechte an „Testarossa“ – EuG bestätigt Schutz für Klassiker, Ersatzteile und Modellautos
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Ferrari im Streit um die Markenrechte am legendären Namen „Testarossa“ Recht gegeben. Damit bestätigt das Gericht, dass auch der Verkauf von Gebrauchtwagen, originalen Ersatzteilen und lizenzierten Modellautos eine ernsthafte Markenbenutzung darstellt. Für Markeninhaber ist das Urteil ein wichtiges Signal: Der Markenschutz gilt auch über das Produktionsende hinaus – sofern die Nutzung strategisch klug dokumentiert wird.
