„NERO CHAMPAGNE“ darf nicht eingetragen werden – Europäisches Gericht bestätigt Schutz der Bezeichnung „Champagne“
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat einem italienischen Unternehmen die Markenanmeldung „NERO CHAMPAGNE“ untersagt. Grund ist der unzulässige Verweis auf die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“. Das Urteil zeigt, wie stark geschützte Herkunftsangaben in Europa abgesichert sind – und welche Fallstricke bei Markenanmeldungen lauern.
