Bundesverfassungsgericht stärkt Rundfunkfreiheit: Durchsuchung bei Journalist war verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil die Rechte von Journalisten erneut betont und eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Redakteur für verfassungswidrig erklärt. Der Fall zeigt, wie wichtig der Schutz der Pressefreiheit ist – auch und gerade dann, wenn sich Ermittlungen auf zugespitzte politische Zusammenhänge stützen. Für Bürgerinnen und Bürger in Rheinstetten mit einem Interesse an Meinungs- und Pressefreiheit bringt das Urteil wichtige Klarstellungen.
