Einfach kündigen auch bei Einmalzahlung – BGH stärkt Verbraucherrechte im digitalen Vertragsrecht
Wer online ein Vorteilsprogramm oder eine Mitgliedschaft abschließt, erwartet nicht nur bequeme Vorteile, sondern auch faire Möglichkeiten zur Kündigung. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Vertrag zwar automatisch endet, aber keine reguläre Kündigungsoption vorgesehen ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht: Auch bei zeitlich befristeten Verträgen mit Einmalzahlung muss eine gut sichtbare und direkt erreichbare Kündigungsschaltfläche auf der Website vorhanden sein. Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Verbraucher – auch in Rheinstetten – und schafft wichtige rechtliche Klarheit.
