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Newsbeiträge

Markenstreit um Streifen: PUMA setzt sich vor Gericht durch

Der bekannte Sportartikelhersteller PUMA hat einen gerichtlichen Erfolg im Kampf um seine Markenrechte errungen. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf konnte das Unternehmen durchsetzen, dass bestimmte Schuhdesigns eines spanischen Herstellers nicht mehr in Deutschland vertrieben werden dürfen. Dabei ging es um die markentypischen Formstreifen, die für PUMA charakteristisch sind.

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Irreführende Werbung im Profisport: Oberlandesgericht München stoppt Aussage „mit den besten Teams“ bei Bundesliga-Streaming

Streaming-Anbieter, die mit Sportübertragungen werben, müssen sich an klare rechtliche Vorgaben halten – vor allem dann, wenn es um Formulierungen wie „mit den besten Teams“ geht. Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass eine solche Aussage unzulässig ist, wenn tatsächlich kein regelmäßiger Zugriff auf die jeweiligen Spitzenspiele besteht. Dieses Urteil betrifft nicht nur die Werbepraxis von Streaming-Diensten, sondern liefert auch wichtige Hinweise für Verbraucher und Unternehmen aus Rheinstetten und Umgebung.

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GEMA verklagt OpenAI: Urheberrecht trifft auf Künstliche Intelligenz

Vor dem Landgericht München I wird derzeit ein bedeutender Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen Unternehmen OpenAI geführt. Gegenstand des Verfahrens sind mögliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem KI-gestützten Sprachmodell ChatGPT. Die Entscheidung, die für den 11. November 2025 erwartet wird, könnte maßgebliche Folgen für die Zukunft der Künstlichen Intelligenz im Bereich des Urheberrechts haben – auch für Privatnutzer, Kreativschaffende und Technikinteressierte in Rheinstetten.

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Fehler im Impressum: Wann eine E-Mail-Adresse zwingend öffentlich genannt werden muss

Wer einen Online-Shop betreibt – auch wenn dieser aus dem Ausland nach Deutschland liefert –, muss sich an bestimmte gesetzliche Anforderungen halten. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zeigt, dass schon kleine Details im Impressum oder bei den Verbraucherinformationen zu rechtlichen Problemen führen können. Besonders relevant: Eine nur verlinkte E-Mail-Adresse reicht nicht aus – sie muss für Verbraucher direkt lesbar sein.

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Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Online-Ticketkauf: Plattformen müssen klar informieren

Das Landgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Betreiber von Online-Plattformen für Konzert- und Eventtickets transparent über wesentliche Informationen wie Ticket-Personalisierungen oder Preisangaben informieren müssen. Verbraucher sollen vor irreführenden Angaben geschützt werden – insbesondere im Hinblick auf personalisierte Tickets und sogenannte „Originalpreise“. Für Verbraucher aus Rheinstetten und Umgebung, die Tickets online erwerben, bringt das Urteil mehr Klarheit und Verbraucherschutz.

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War Samuel Kochs Unfall ein Arbeitsunfall? – Bundessozialgericht prüft Versicherungsschutz bei Showauftritten

Der schwere Unfall von Samuel Koch in der Live-Sendung „Wetten, dass..?“ im Jahr 2010 bewegte ganz Deutschland. Bei einem missglückten Sprung über ein Auto zog sich der junge Mann eine Querschnittslähmung zu. Nun stellt sich die Frage: Handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung? Das Bundessozialgericht befasst sich mit dieser besonders brisanten Frage, die auch für andere nicht fest angestellte Mitwirkende in TV-Shows von Bedeutung sein kann.

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Erste BFSG-Abmahnungen: Was Verbraucher und Webseitenbetreiber wissen sollten

Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 mehren sich die ersten Abmahnungen – teilweise mit überraschend hohen Kostenforderungen. Die Schreiben wirken in vielen Fällen fragwürdig und werfen juristische Fragen auf. Für Betreiber von Webseiten, insbesondere kleinere Onlineshops, stellt sich nun die Frage: Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren? Und was genau verlangt das BFSG eigentlich?

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War Samuel Kochs Unfall bei „Wetten, dass…?“ ein Arbeitsunfall?

Im Jahr 2010 verunglückte Samuel Koch während eines spektakulären Auftritts in der ZDF-Show „Wetten, dass…?“ so schwer, dass er seitdem querschnittsgelähmt ist. Im Herbst 2025 beschäftigt sich nun das Bundessozialgericht mit der Frage, ob es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt. Die Entscheidung könnte wegweisend für vergleichbare Fälle im Medienbereich sein.

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