Haftung bei Markenrechtsverstößen: Logistikunternehmen in der Verantwortung
In einem aufsehenerregenden Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Logistikdienstleister für Markenrechtsverstöße haftet, obwohl er selbst keine gefälschten Waren verkauft hat. Die Bereitstellung seiner Adresse für den Versand von Fälschungen aus China genügte dem Gericht bereits, um eine rechtliche Verantwortung anzunehmen. Was das Urteil für Unternehmen in Rheinstetten und Umgebung bedeutet, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
