Influencer-Streit vor Gericht: Äußerungen über Shurjoka teilweise unzulässig – Begriff „Hatefluencerin“ erlaubt
In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen zwei bekannten Persönlichkeiten aus der Influencer-Szene hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, welche Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig sind – und wo die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung überschritten wird. Das Urteil betrifft insbesondere Aussagen über die Streamerin Shurjoka, die sich gegen die öffentliche Kritik des Content-Creators Tobias Huch zur Wehr setzte.
								