Viele Studierende warten monatelang auf eine Entscheidung ihres BAföG-Amts, obwohl alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Das führt oft zu finanziellen Engpässen und Unsicherheiten. Doch laut Gesetz muss niemand tatenlos zusehen. Mit einer Untätigkeitsklage können Sie Ihr Recht durchsetzen und eine behördliche Entscheidung beschleunigen – ganz ohne Risiko.
Verzögerungen beim BAföG – das Problem
Immer mehr Studierende berichten, dass BAföG-Anträge wochen- oder gar monatelang unbearbeitet bleiben – trotz vollständiger Unterlagen. Besonders frustrierend: Auch Nachfragen oder Mahnschreiben bringen keine Bewegung in die Sache. Für viele bedeutet das Unsicherheit bei der Studienfinanzierung, gegebenenfalls sogar die Aufnahme eines Kredits oder der Rückgriff auf Erspartes.
Dabei sieht das Gesetz eine klare Bearbeitungsfrist von in der Regel drei Monaten vor. Bleibt diese ohne ausreichenden Grund überschritten, gibt es eine rechtliche Möglichkeit zur Abhilfe: die sogenannte Untätigkeitsklage.
Mit der Untätigkeitsklage zur Entscheidung
Gemäß § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) können Sie als Antragsteller das BAföG-Amt zur Entscheidung zwingen – entweder auf Ihren ursprünglichen Antrag oder auf einen Widerspruch. Voraussetzung dafür ist, dass:
1. Sie einen ordnungsgemäßen Antrag oder Widerspruch gestellt haben,
2. drei Monate ohne Rückmeldung vergangen sind,
3. kein nachvollziehbarer Grund für die Verzögerung vorliegt.
Wichtig: Eine solche Klage beeinflusst nicht den Inhalt der Entscheidung – Sie fordern damit lediglich eine Bearbeitung ein.
Keine Nachteile für Sie
Viele Studierende befürchten, durch eine Klage Nachteile beim BAföG-Amt zu erleiden oder ihre zukünftigen Zahlungen zu gefährden. Diese Sorge ist unbegründet: Die Untätigkeitsklage wirkt sich nicht negativ auf Ihre Antragsbearbeitung aus. Auch auf Folgeanträge hat sie keinen Einfluss.
Im Gegenteil – eine Klage erhöht sogar den Druck auf das Amt, überhaupt tätig zu werden.
Kostenlos und risikofrei – das sollten Sie wissen
Die gute Nachricht: In Verfahren, die BAföG-Angelegenheiten betreffen, fallen laut § 188 Satz 2 VwGO keine Gerichtskosten an. Zudem übernimmt die Behörde die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung – sofern die Klage Erfolg hat. In der Praxis bedeutet das: Wenn seit mehr als drei Monaten keine Entscheidung Ihres BAföG-Amts vorliegt, stehen die Chancen sehr gut, dass eine Untätigkeitsklage erfolgreich ist.
Selbst wenn die Behörde im Laufe des Verfahrens doch noch tätig wird, entstehen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten, da bereits der Klageanstoß zur Handlung führen kann.
Klarer Vorteil: Planungssicherheit
Die Untätigkeitsklage gibt Ihnen als Studierenden einen entscheidenden Vorteil: Sie gewinnen Klarheit darüber, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Das ist besonders wichtig für Ihre finanzielle Planung, etwa Mietzahlungen oder laufende Ausgaben im Studium.
Ist das BAföG-Amt ohne Klage weiterhin untätig, kann sich der gesamte Prozess unnötig in die Länge ziehen – ohne Aussicht auf ein Ergebnis oder verbindliche Fristen.
Ablauf der Untätigkeitsklage
Wenn Sie bereits seit mindestens drei Monaten auf eine Rückmeldung warten, können wir gemeinsam in wenigen Schritten die Klage einleiten:
– Wir prüfen kostenlos Ihre Unterlagen und die Erfolgsaussichten.
– Falls notwendig, setzen wir das Amt formell in Verzug.
– Wir begleiten Sie rechtlich im gesamten Verfahren.
Auch wenn die Frist von drei Monaten noch nicht vollständig abgelaufen ist, können Sie sich gerne bei uns melden – wir erinnern Sie daran, wann rechtliche Schritte möglich werden.
Häufig gestellte Fragen:
Ab wann kann ich aktiv werden?
Sobald eine Frist von drei Monaten nach Einreichung des BAföG-Antrags oder Widerspruchs ohne Entscheidung vergangen ist. Wir beraten Sie gern vorab, ob sich bereits ein Handlungsbedarf abzeichnet.
Was passiert, nachdem ich anwaltlich Unterstützung anfordere?
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen übernehmen wir die Kommunikation mit dem BAföG-Amt, formulieren die Klageschrift und begleiten Sie rechtlich. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Was bringt mir die Untätigkeitsklage konkret?
Sie beschleunigen das Verfahren und erhalten Klarheit über die Bearbeitung Ihres Antrags. Die Behörde wird unmittelbar zum Handeln bewegt – häufig schon vor einer Gerichtsentscheidung.
Fazit: Warten Sie nicht länger
Wenn Sie aus Rheinstetten oder der Region stammen und Ihr BAföG-Antrag seit über drei Monaten ohne Rückmeldung geblieben ist, können Sie sich rechtlich wehren – unkompliziert, risikofrei und mit guten Erfolgsaussichten. Zögern Sie nicht, sich helfen zu lassen. Wir stehen Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei kompetent zur Seite. Gemeinsam bringen wir Bewegung in Ihren Antrag.