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Basiskonto eröffnen: Was Verbraucher in Rheinstetten wissen sollten

Ein eigenes Konto ist für viele tägliche Abläufe unverzichtbar – sei es für den Empfang von Lohn, Sozialleistungen oder die Zahlung von Miete. Trotzdem berichten viele Menschen, insbesondere in schwierigen Lebenslagen, von Hürden bei der Eröffnung eines sogenannten Basiskontos. Dieser Beitrag informiert, was ein Basiskonto ist, wer Anspruch darauf hat und welche Probleme in der Praxis häufig auftreten – damit Verbraucher:innen in Rheinstetten wissen, worauf sie achten müssen.

Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto, auch Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen genannt, ist ein Girokonto, das jede Person in der EU unabhängig von Einkommen oder Bonität eröffnen darf. Es ermöglicht grundlegende Bankdienstleistungen wie Überweisungen, Lastschriften oder das Abheben von Bargeld. Seit 2016 besteht in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch auf ein solches Konto – geregelt im Zahlungskontengesetz.

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Grundsätzlich darf jede Person mit legalem Aufenthalt in der Europäischen Union ein Basiskonto eröffnen – auch wenn sie keine feste Adresse hat oder z. B. überschuldet ist. Damit richtet sich dieses Konto vor allem an Personen, die sonst keine Chance auf ein normales Girokonto hätten: Menschen ohne festen Wohnsitz, Geflüchtete, finanziell überforderte Verbraucher:innen oder Personen mit negativem Schufa-Eintrag.

Herausforderungen bei der Kontoeröffnung
Trotz des gesetzlichen Anspruchs kommt es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) berichten Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen regelmäßig von Fällen, in denen Banken den Antrag auf ein Basiskonto ablehnen oder unnötig verzögern. Besonders betroffen sind Menschen, die ohnehin in einer angespannten Lebenslage sind – etwa Wohnungslose, Geflüchtete oder stark verschuldete Verbraucher.

Was können Betroffene tun?
Wenn ein Antrag auf ein Basiskonto ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt wird, lohnt sich in vielen Fällen der Gang zu einer Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei. In Rheinstetten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte als Verbraucher wahrzunehmen und gegebenenfalls auch rechtlich gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung vorzugehen.

Fazit:
Das Basiskonto ist ein wichtiges Instrument, um soziale Teilhabe zu sichern – gerade für Menschen in schwierigen Situationen. Wenn Sie Probleme bei der Kontoeröffnung haben oder sich unsicher sind, ob ein Basiskonto für Sie infrage kommt, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei in Rheinstetten auf. Wir beraten Sie fachkundig und setzen uns für Ihre Rechte ein.

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