Viele Verbraucher fragen sich, welche rechtlichen Folgen die Nutzung von Pay-TV-Angeboten über sogenannte „illegale Wege“ haben kann. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt nun mehr Klarheit in die strafrechtliche Bewertung des sogenannten Cardsharings. Der Beitrag erklärt verständlich, was das Urteil bedeutet, wo die Grenzen des Strafrechts liegen und warum nicht jeder Fall automatisch als Computerbetrug gilt.
Der Bundesgerichtshof hat mit einer wichtigen Entscheidung im Juni 2025 die strafrechtliche Einordnung von Pay-TV-Cardsharing neu justiert. Dabei ging es um die Frage, ob das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen beim Pay-TV automatisch den Straftatbestand des Computerbetrugs erfüllt. Das Ergebnis: Eine Verurteilung wegen Computerbetrugs ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Was ist Cardsharing überhaupt?
Beim Cardsharing wird das verschlüsselte Signal eines Pay-TV-Anbieters mithilfe einer legalen Smartcard entschlüsselt und anschließend über einen Server an mehrere unberechtigte Nutzer weitergegeben. Diese Nutzer zahlen dafür meist eine deutlich geringere Gebühr als bei einem offiziellen Abonnement. Für die Anbieter von Pay-TV bedeutet das: Ihre Programme werden genutzt, ohne dass sie die vorgesehenen Abo-Einnahmen erhalten.
Der verurteilte Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum ein solches System betrieben und damit erhebliche Einnahmen erzielt. Ein Landgericht sah darin gewerbsmäßigen Computerbetrug und verhängte eine entsprechende Strafe. Genau diese rechtliche Bewertung hat der BGH nun teilweise korrigiert.
Warum liegt nach Ansicht des BGH kein Computerbetrug vor?
Der Computerbetrug setzt voraus, dass durch eine Manipulation unmittelbar ein Vermögensschaden beim Geschädigten entsteht und der Täter sich genau aus diesem Vermögen bereichert. Juristen sprechen hier von der sogenannten „Stoffgleichheit“. Der Vorteil des Täters und der Schaden des Opfers müssen sozusagen zwei Seiten derselben Medaille sein.
Nach Auffassung des BGH fehlt es beim Cardsharing häufig an dieser Voraussetzung. Zwar nutzen die Kunden des illegalen Angebots das Programm ohne offizielles Abo, doch das Geld, das der Betreiber des Cardsharing-Systems verdient, stammt nicht direkt vom Pay-TV-Anbieter, sondern von den Nutzern. Der Anbieter erleidet zwar einen wirtschaftlichen Nachteil, nämlich entgangene Einnahmen – dieser Verlust fließt jedoch nicht unmittelbar in das Vermögen des Täters.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Es lässt sich nicht automatisch unterstellen, dass jeder Nutzer eines illegalen Angebots ansonsten ein reguläres Abonnement abgeschlossen hätte. Ein bloß entgangener Gewinn reicht für einen Computerbetrug strafrechtlich nicht aus.
Welche Folgen hat das Urteil für Verbraucher?
Das Urteil bedeutet nicht, dass Cardsharing legal wäre. Zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Urheberrechtsverletzungen oder Vertragsverstößen, bleiben weiterhin möglich. Auch andere Straftatbestände können je nach Einzelfall in Betracht kommen. Der BGH stellt jedoch klar, dass eine Verurteilung wegen Computerbetrugs nicht allein darauf gestützt werden kann, dass ein Pay-TV-Anbieter Einnahmen verliert.
Für Verbraucher ist wichtig zu verstehen: Die strafrechtliche Bewertung im digitalen Bereich ist komplex und stark vom konkreten Sachverhalt abhängig. Pauschale Aussagen nach dem Motto „illegal gleich strafbar“ greifen oft zu kurz.
Warum eine rechtliche Bewertung im Einzelfall entscheidend ist
Gerade im IT- und Medienbereich entwickelt sich die Rechtsprechung stetig weiter. Das aktuelle BGH-Urteil zeigt, wie genau Gerichte zwischen strafbarem Verhalten und rein wirtschaftlichen Nachteilen unterscheiden. Für Betroffene – ebenso wie für Anbieter digitaler Dienstleistungen – ist eine fundierte rechtliche Einschätzung daher unverzichtbar.
Als Kanzlei mit Blick auf die Interessen von Verbrauchern aus Rheinstetten und Umgebung unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtliche Situation realistisch einzuordnen. Ob es um digitale Angebote, strafrechtliche Vorwürfe oder rechtliche Grauzonen im Internet geht: Eine frühzeitige Beratung kann helfen, unnötige Risiken zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.