Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar: Banken dürfen Kontogebühren nicht einfach einseitig erhöhen – sie brauchen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden. Dieses Urteil betrifft auch Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten, die in den vergangenen Jahren möglicherweise zu Unrecht höhere Gebühren gezahlt haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter dem Urteil steckt und was Sie jetzt tun können.
Was ist passiert?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Berliner Sparkasse und andere Banken keine einseitigen Gebührenerhöhungen vornehmen dürfen, ohne zuvor die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einzuholen. Anlass für das Urteil war eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der BGH stellte klar, dass Vertragsänderungen – wie beispielsweise die Anhebung von Kontoführungsgebühren – nur dann wirksam sind, wenn die betroffenen Kundinnen und Kunden vorher aktiv zugestimmt haben.
Welche Bedeutung hat das Urteil für Verbraucher in Rheinstetten?
Wenn Sie in der Vergangenheit von Ihrer Bank über Gebührenerhöhungen informiert wurden und diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, haben Sie unter Umständen zu viel gezahlt. Das Urteil kann Ihnen helfen, zu Unrecht gezahlte Entgelte zurückzufordern – auch wenn dies bereits einige Jahre zurückliegt. Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten sollten jetzt prüfen, ob ihre Bank sie rechtzeitig und wirksam über Vertragsänderungen informiert hat und ob eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
Was können betroffene Bankkund:innen jetzt tun?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Bank rechtmäßig gehandelt hat, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung. Als Kanzlei in Rheinstetten unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre Ansprüche individuell zu prüfen. Wir klären für Sie:
– Ob eine rechtswidrige Gebührenerhöhung vorliegt.
– In welchem Umfang Ansprüche auf Rückzahlung bestehen.
– Welche Wege zur Durchsetzung Ihrer Rechte bestehen.
Fazit
Das BGH-Urteil stärkt die Rechte der Bankkund:innen – auch in Rheinstetten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Bank ohne Ihre Zustimmung Gebühren erhöht hat, sollten Sie die Möglichkeit prüfen, sich diese Beträge erstatten zu lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierbei beratend zur Seite – zögern Sie nicht, uns anzusprechen.