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Bild-Abmahnung wegen „Marions Kochbuch“ – Was Betroffene aus Rheinstetten jetzt wissen sollten

Immer wieder erreichen Verbraucher Abmahnungen wegen der angeblich unerlaubten Nutzung von Bildern aus dem Online-Rezeptportal „Marions Kochbuch“. Hinter diesen Abmahnungen steht regelmäßig der Fotograf Folkert Knieper. Wer ein solches Schreiben erhält, fühlt sich oft überrascht und überfordert. In diesem Beitrag erhalten Sie wichtige Hinweise, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten – verständlich erklärt und speziell für Betroffene aus Rheinstetten und Umgebung.

Marions Kochbuch – ein juristischer Dauerbrenner

Das Online-Kochportal „Marions Kochbuch“ existiert bereits seit vielen Jahren und ist nicht nur für seine Rezepte, sondern auch für zahlreiche Abmahnungen bekannt geworden. Der Betreiber, Folkert Knieper, ist Fotograf und verfolgt konsequent die unlizenzierte Nutzung seiner Bilder. Inzwischen umfasst seine Rezeptsammlung laut Webseite rund 8.844 bebilderte Rezepte – überwiegend zu Gerichten des täglichen Bedarfs.

Die Fotos auf „Marions Kochbuch“ erscheinen regelmäßig in Suchergebnissen von Google, was dazu führt, dass sie schnell und unbedacht von Webseitenbetreibern, eBay-Händlern oder Bloggern übernommen werden. Genau an dieser Stelle setzen viele der Abmahnschreiben an: Angeblich wurden die Bilder ohne entsprechende Lizenz genutzt.

Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung

In den Abmahnschreiben wird den Empfängern vorgehalten, ein urheberrechtlich geschütztes Foto öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Als Nachweis werden etwa Screenshots oder Ausdrucke der betreffenden Webseite beigelegt. Die Motive reichen von einfachen Lebensmitteln wie „Pommes rot-weiß“ bis hin zu ausgefalleneren Food-Aufnahmen.

Mehrere Kanzleien sind regelmäßig im Namen von Folkert Knieper tätig, um die Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn sich die Namen im Einzelfall unterscheiden, ähneln sich Inhalt und Forderungen der Schreiben stark.

Mögliche Forderungen: Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten

Wesentlicher Bestandteil der Abmahnung ist zunächst die Aufforderung zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Abgemahnte, das betroffene Bild künftig nicht mehr zu verwenden – bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Vertragsstrafen.

Zusätzlich wird meist ein pauschaler Schadensersatz verlangt. Dieser wird häufig basierend auf der MFM-Tabelle (eine Empfehlung zur Vergütung von Bildnutzungen) berechnet. Die darin veranschlagten Beträge können je nach Fall bei mehreren hundert Euro pro Bild liegen. Hinzu kommen meist weitere Kosten – insbesondere für die anwaltliche Vertretung aufseiten des Abmahners. Insgesamt bewegen sich die geforderten Gesamtsummen oft zwischen 800 Euro und über 1.400 Euro. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, können sogar bis zu 6.000 Euro oder mehr verlangt werden.

Allein die Entfernung des Bildes reicht nicht immer aus

Viele Betroffene glauben, es genügt, das Bild umgehend von der eigenen Webseite zu löschen. Doch damit ist es oftmals nicht getan: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet unter anderem dazu, das Bild vollständig aus dem Internet zu entfernen. Dazu zählt auch jegliche Restverfügbarkeit über Server, sogenannte Deeplinks oder Suchmaschinen-Caches. Bleibt das Bild hier weiterhin abrufbar, drohen empfindliche Vertragsstrafen – unabhängig davon, ob eine Absicht vorlag.

Vorsicht bei überstürztem Handeln

Abgemahnte neigen häufig dazu, aus Unsicherheit sofort eine Zahlung zu leisten oder die Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben – das ist jedoch nicht ratsam. Die mitgeschickten Erklärungen sind in der Regel sehr weit gefasst und können zu unnötigen rechtlichen Verpflichtungen führen. Zudem wird durch eine unüberlegte Unterschrift häufig ein Schuldeingeständnis abgegeben, das spätere Verteidigungsstrategien erschwert.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, vor jeglicher Reaktion rechtskundigen Rat einzuholen. Eine fachkundige Prüfung kann nicht nur über die Berechtigung der Abmahnung Klarheit verschaffen, sondern auch über die Angemessenheit der geforderten Beträge. Oftmals lassen sich durch anwaltliche Verhandlungen deutlich niedrigere Beträge erzielen oder sogar die Abmahnung vollständig abwehren.

Was Sie selbst tun können

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, gehen Sie wie folgt vor:

– Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts vorschnell.
– Entfernen Sie das strittige Bild inklusive eventueller Zwischenspeicher oder Serverpfade ordnungsgemäß.
– Sichern Sie alle Belege zur Herkunft des Bildes. Möglicherweise besitzen Sie eine (vergessene) Lizenz.
– Lassen Sie die Abmahnung durch eine kompetente Anwaltskanzlei prüfen.

Wir helfen Ihnen weiter

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen von Folkert Knieper und „Marions Kochbuch“. Wir kennen die typischen Argumentationslinien der Gegenseite und wissen, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung ankommt.

Wenn Sie in Rheinstetten oder Umgebung wohnen und von einer solchen Abmahnung betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne mit einer fundierten Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Schritte sinnvoll sind, um die Angelegenheit wirtschaftlich und rechtlich bestmöglich zu lösen.

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