Werbung mit alkoholfreiem „Gin“ unzulässig: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Braunschweig hat wichtige Folgen für Hersteller von alkoholfreien Getränken. Demnach dürfen alkoholfreie Produkte nicht als „Gin“ bezeichnet werden – auch dann nicht, wenn sie geschmacklich an Gin erinnern. Die Entscheidung macht deutlich, wie streng die rechtlichen Vorgaben im Umgang mit geschützten Produktbezeichnungen sind. Was bedeutet das für Unternehmen in Rheinstetten und Umgebung? Dieser Beitrag klärt auf.
