FOCUS-Ärztesiegel zulässig: OLG München sieht keine Irreführung
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass die beliebten Ärztesiegel „TOP MEDIZINER“ und „FOCUS Empfehlung“ weiterhin verwendet werden dürfen. Die Richter sahen keine Irreführung der Verbraucher, sondern bewerteten die Auszeichnungen als journalistisch-redaktionelle Empfehlung. Für Verbraucher aus Rheinstetten, die sich fragen, wie aussagekräftig solche Siegel sind, liefert das Urteil wichtige rechtliche Orientierung.
