Rückerstattung von unzulässigen Kontoführungsgebühren bei der Sparkasse Köln-Bonn
Gute Nachrichten für viele Bankkunden: Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen haben, können bald mit einer Rückzahlung unrechtmäßig erhöhter Kontoführungsgebühren rechnen. Auch für Verbraucher in Rheinstetten ein interessantes Thema – denn ähnliche Fälle treten auch bei anderen Banken auf.
