Dubai-Schokolade: Irreführung durch Herkunftsangabe – OLG Köln entscheidet zugunsten des Verbraucherschutzes
In einer Reihe aktueller Urteile hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Schokolade mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ auch tatsächlich aus Dubai stammen muss. Selbst ein großer Hype um ein Produkt rechtfertigt keine abweichende Kennzeichnung. Diese Urteile haben auch für Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten große Bedeutung, denn sie stärken die Rechte gegenüber irreführender Werbung und schützen vor Täuschung beim Einkauf.
