Betriebsratsvorsitzender wegen Datenschutzverstößen ausgeschlossen – LAG Frankfurt stärkt den Schutz sensibler Mitarbeiterdaten
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat ein deutliches Signal in Sachen Datenschutz gesendet. Ein Betriebsratsvorsitzender, der wiederholt sensible Mitarbeiterdaten an seine private E-Mail-Adresse weiterleitete, wurde wegen grober Pflichtverletzung aus dem Gremium ausgeschlossen. Die Entscheidung verdeutlicht, welche hohen Anforderungen an Betriebsräte in datenschutzrechtlicher Hinsicht gestellt werden – auch in Betrieben in Rheinstetten.
