Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium: Was das neue Urteil aus Karlsruhe bedeutet
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden: Die Religionszugehörigkeit darf unter bestimmten Bedingungen weiterhin ein Einstellungsmerkmal sein – sofern nachvollziehbar und im Einklang mit dem konkreten kirchlichen Auftrag. Dieses Urteil betrifft viele kirchliche Einrichtungen ebenso wie Bewerber, die sich auf entsprechende Stellen bewerben. Wir erklären, was das für Betroffene aus Rheinstetten und Umgebung bedeutet.
