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Datenschutz bei Facebook und Instagram: Wie Nutzer aus Rheinstetten jetzt Entschädigung erhalten können

Millionen Nutzer in Deutschland – auch in Rheinstetten – verwenden täglich soziale Medien wie Facebook oder Instagram. Was viele nicht wissen: Der Meta-Konzern sammelt im Hintergrund systematisch Daten über ihr Nutzungsverhalten, oft auch dann, wenn Sie gar nicht aktiv eingeloggt sind. Diese Praxis verstößt laut zahlreichen Gerichtsurteilen gegen geltendes Datenschutzrecht. Inzwischen ergibt sich daraus für Betroffene die reale Chance auf finanziellen Schadensersatz – einfach und ohne Risiko.

1. Was macht Meta mit Ihren Daten?
Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, ist für seine weitreichenden Datensammlungen berüchtigt. Mithilfe sogenannter „Meta Business Tools“ trackt das Unternehmen Nutzeraktivitäten auf einer Vielzahl von Webseiten – vom Online-Shop bis zur Nachrichtenseite, von Gesundheitsportalen bis zu Dating-Plattformen. Dabei wird Ihr Surfverhalten analysiert, auch wenn Sie gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind.

Zu den gesammelten Daten zählen unter anderem:
– Klickverhalten,
– Besuchte Seiten,
– Verweildauer,
– Suchanfragen und Onlinekäufe.

Diese Informationen werden auf Servern in den USA gespeichert, zu detaillierten Profilen zusammengeführt und für personalisierte Werbung ausgewertet. Das geschieht überwiegend ohne wirksame Einwilligung – ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Was sagen die Gerichte?
In den vergangenen Jahren wurde Meta immer wieder wegen seiner Datenschutzpraktiken verklagt – mit Erfolg. Hier einige wichtige Entscheidungen:

– Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte 2023 klar, dass allein der Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann (Rechtssache C-252/21).
– Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2024 (Az. VI ZR 10/24), dass Betroffene auch ohne nachweisbaren finanziellen Schaden einen Anspruch auf Entschädigung haben.
– Das Landgericht Leipzig sprach im Juli 2025 einem Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zu, weil Meta Daten ohne Einwilligung gesammelt und ausgewertet hatte (Az. 05 O 2351/23).

Diese Urteile setzen ein deutliches Zeichen gegen die weit verbreitete Praxis der verdachtslosen Massenüberwachung im Internet.

3. Ihre Rechte als Nutzer
Nach Artikel 82 DSGVO haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihre Datenschutzrechte verletzt werden. Das betrifft nicht nur aktive Nutzer – auch wer ein Konto besitzt oder Meta-Dienste gelegentlich nutzt, kann betroffen sein. Wenn Ihre Daten unrechtmäßig erhoben oder verwendet wurden, können Sie finanzielle Entschädigung verlangen.

Es gibt zwei Wege, wie Sie Ihr Recht geltend machen können:

Option 1: Anspruch verkaufen
Möchten Sie schnell und risikoarm agieren, können Sie Ihren Entschädigungsanspruch an unseren Partner Privacy ReClaim verkaufen. Dafür erhalten Sie sofort 50 Euro – unabhängig vom Erfolg einer späteren Durchsetzung. Ihr Aufwand ist minimal, und Sie tragen keinerlei Kosten oder Risiken.

Option 2: Selbst klagen
Wenn Sie den gerichtlichen Weg gehen möchten, können Sie gemeinsam mit erfahrenen Partneranwälten von Privacy ReClaim Ansprüche geltend machen. Eine Rechtsschutzversicherung ist hierbei hilfreich, denn es können Kosten entstehen – etwa für Verfahren durch mehrere Instanzen. Im Erfolgsfall sind Entschädigungen im Bereich von mehreren hundert bis tausenden Euro möglich.

4. Was wird Meta konkret vorgeworfen?
Meta Business Tools – darunter das bekannte „Facebook Pixel“ – sind auf vielen Webseiten eingebunden. Diese Tools übertragen über kleine Skripte bei jedem Seitenaufruf umfassende Informationen an Meta, völlig automatisiert. Betroffen sind Plattformen wie:

– Spiegel, FAZ, Bild (Nachrichtenportale),
– Otto, Zalando, Eventim (Shops),
– DocMorris, Shop-Apotheke (Gesundheitsseiten),
– Parship, Amorelie (Datingportale) u.v.m.

Besonders problematisch: Die Datenerhebung erfolgt selbst dann, wenn Sie nicht eingeloggt sind. Meta erstellt aus diesen Informationen umfassende Persönlichkeitsprofile und verwendet sie vor allem für gezielte Werbeanzeigen. Die Daten landen in der Regel auf Servern außerhalb der EU.

Diese Praxis verletzt laut EuGH und BGH geltendes Datenschutzrecht – insbesondere, weil keine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Außerdem widerspricht sie europäischen Grundrechten, wie bereits das Bundeskartellamt 2019 deutlich machte (Az. B6-22/16).

5. Bedeutsame Gerichtsurteile – Was sie für Sie bedeuten
Das Urteil des LG Leipzig im Juli 2025 sorgt zurecht für Aufsehen. Zum einen stellte das Gericht klar, dass bereits das Gefühl permanenter Überwachung ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Zum anderen erfolgte keine Nutzeranhörung – das Gericht sah aufgrund der umfassenden Datensammlung und der systematischen Überwachung keine Notwendigkeit dafür.

Die Argumentation des Gerichts: Wenn Nutzer Websites mit integrierten Meta-Trackingtools besuchen – etwa beim Lesen von Nachrichten, Onlineshoppen oder Streamen von Videos – werden sie unfreiwillig Teil eines weitreichenden Überwachungssystems. Diese Auswertung erfolgt automatisiert und dient vor allem kommerziellen Interessen. Das Gericht stellte dabei deutlich klar: Die massive Reichweite und Tiefe dieser Datenerhebung ist rechtswidrig – und entschädigungspflichtig.

6. Warum sich rechtliche Schritte lohnen
Auch wenn es sich bisher größtenteils nur um erstinstanzliche Urteile handelt, entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich. Das zeigt: Es lohnt sich, aktiv zu werden – auch als Nutzer aus Rheinstetten. Ihre Daten sind nicht schutzlos. Schadensersatzansprüche sind realistisch, vor allem bei systematischen Datenschutzverstößen in großem Stil.

Verfahren vor den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof könnten für künftige Fälle richtungsweisend werden. Je mehr Betroffene sich wehren, desto größer ist der Druck auf Meta und andere Konzerne, verantwortungsvoller mit Nutzerdaten umzugehen.

Sie entscheiden: Möchten Sie direkt 50 Euro als Ausgleich erhalten, ohne Aufwand und Risiko? Oder sind Sie bereit, mit Unterstützung erfahrener Anwälte auf eine höhere Entschädigung zu klagen?

7. Häufige Fragen (FAQ)

Bin ich auch betroffen, wenn ich Facebook oder Instagram nur selten nutze?
Ja. Bereits ein bestehendes Konto reicht aus, da Meta auch außerhalb der Plattformen Daten erfasst und verknüpft.

Wie funktioniert der Anspruchskauf?
Sie verkaufen mögliche Ansprüche an unseren Kooperationspartner Privacy ReClaim und erhalten sofort 50 Euro – unabhängig vom Erfolg des Verfahrens.

Welche Variante ist besser: Anspruch verkaufen oder klagen?
Das hängt von Ihrer individuellen Risikobereitschaft ab. Beim Anspruchsverkauf erhalten Sie sofort Geld, dafür kein weiteres Potenzial auf eine höhere Entschädigung. Bei einer Klage können Sie deutlich mehr erhalten, aber es dauert länger und es können Kosten entstehen.

Wie lange dauert die gerichtliche Durchsetzung?
Ein gerichtliches Verfahren kann mehrere Monate bis Jahre dauern – abhängig vom Gericht und davon, ob Meta Berufung einlegt.

Wie hoch könnte mein Anspruch sein?
Gerichte haben bisher zwischen 50 Euro und 5.000 Euro zugesprochen. Die Rechtsprechung ist noch im Wandel. Je nach betroffenem Fall und nachgewiesenem Umfang der Datenverarbeitung kann die Höhe sehr unterschiedlich ausfallen.

Fazit:
Datenschutz ist kein abstraktes Thema – es betrifft uns alle. Auch in Rheinstetten. Wenn Sie Facebook oder Instagram nutzen (oder genutzt haben), sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Nutzen Sie Ihre Rechte. Wir beraten Sie gerne dabei.

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