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Deepfake-Werbung: Gericht verpflichtet Facebook zu proaktiver Löschung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Plattformen wie Facebook nicht nur auf konkrete Hinweise reagieren, sondern auch eigenständig sinngleiche rechtsverletzende Inhalte entfernen müssen.  

Der Fall Eckart von Hirschhausen

Der bekannte Arzt und Moderator Eckart von Hirschhausen sah sich mit manipulierten Videos konfrontiert, in denen er fälschlicherweise für Abnehmprodukte warb. Diese sogenannten Deepfakes nutzten sein Bild und seine Stimme, um den Eindruck zu erwecken, er unterstütze bestimmte Produkte. Nachdem von Hirschhausen Facebook aufforderte, ein solches Video zu entfernen, wurde dies zwar gelöscht, jedoch tauchte kurz darauf ein nahezu identisches Video auf. Facebook entfernte auch dieses, allerdings erst nach erneutem Hinweis. 

Gerichtliche Entscheidung und deren Bedeutung

Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Facebook bereits nach dem ersten Hinweis verpflichtet war, nicht nur das spezifische Video zu löschen, sondern auch proaktiv nach vergleichbaren Inhalten zu suchen und diese zu entfernen. Dies bedeutet, dass Plattformen bei Kenntnis einer Rechtsverletzung auch ähnliche Beiträge eigenständig identifizieren und beseitigen müssen, ohne auf weitere Hinweise der Betroffenen zu warten. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Personen, die durch manipulierte Inhalte in sozialen Netzwerken geschädigt werden, und erhöht den Druck auf Plattformbetreiber, effektiver gegen solche Inhalte vorzugehen. 

Fazit

Dieses Urteil unterstreicht die Verantwortung von Social-Media-Plattformen im Umgang mit rechtsverletzenden Inhalten. Für Betroffene bietet es eine wichtige Grundlage, um gegen die Verbreitung von Falschinformationen und manipulierten Medien vorzugehen.

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