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Deepfakes und Face-Swap-Apps: Ihre Rechte bei missbräuchlicher Nutzung von Bildern und Stimmen

Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz bringt nicht nur technische Fortschritte, sondern auch neue Herausforderungen für den persönlichen Schutz im Internet mit sich. Besonders Deepfake-Technologien und Face-Swap-Apps ermöglichen eine realistische Nachbildung von Gesichtern und Stimmen – mit fatalen Folgen für Betroffene. In Rheinstetten und Umgebung fragen sich immer mehr Menschen, welche rechtlichen Schritte möglich sind, um sich gegen solche Eingriffe in die Privatsphäre zu wehren. Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich und praxisnah, was Deepfakes sind, welche Rechtsverstöße damit einhergehen – und welche konkreten Maßnahmen Sie dagegen ergreifen können.

Was sind Deepfakes und Face-Swap-Apps?
Deepfakes sind audiovisuelle Inhalte, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz stark manipuliert oder sogar vollständig generiert werden. Besonders verbreitet ist der Austausch von Gesichtern in Videos – etwa in pornografischem Material. Möglich wird dies durch sogenannte Machine-Learning-Algorithmen. Diese analysieren Unmengen an Bildern und Bewegtmaterial, um Gesichtszüge so realistisch wie möglich zu rekonstruieren und auf fremde Videos zu übertragen.

Face-Swap-Apps gehen einen ähnlichen Weg, sind aber einfacher in der Anwendung. Diese Apps erfreuen sich großer Beliebtheit und sind millionenfach heruntergeladen – ein Klick genügt oft, um Inhalte entsprechend zu manipulieren. Auch Stimmen können mittlerweile täuschend echt kopiert werden.

Ob in sozialen Netzwerken oder Tauschbörsen – die bearbeiteten Inhalte verbreiten sich schnell und führen häufig zu Schädigungen der dargestellten Personen, insbesondere bei sogenannten Rachepornos oder Mobbingfällen.

Rechtslage: Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
Juristisch problematisch ist bei Deepfakes vor allem die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist im Grundgesetz durch Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 besonders geschützt. Wird etwa das Gesicht einer Person in ein Pornovideo montiert, liegt eine gravierende Verletzung der Intimsphäre vor – und damit ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Deepfakes hochproblematisch: Bilder, Videos und Stimmen zählen zu personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre unbefugte Speicherung und Verarbeitung ist in der Regel unzulässig. Betroffene können hier unter anderem Ansprüche auf Löschung, Unterlassung und Schadensersatz geltend machen – zum Beispiel gemäß Art. 82 DSGVO.

Strafbare Handlungen bei der Erstellung und Verbreitung
Je nach Ausgestaltung können Deepfake-Inhalte auch eine strafrechtliche Relevanz haben. Beispielhafte Straftatbestände sind:

– Datenschutzverletzungen (§ 42 BDSG)
– Beleidigung (§ 185 StGB)
– Verleumdung (§ 187 StGB)
– Üble Nachrede (§ 186 StGB)
– Nachstellung (Stalking, § 238 StGB)
– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches (§ 201a StGB)

Die Strafen reichen dabei von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Besonders bei pornografischen Montagen, die ohne Einwilligung veröffentlicht werden, kann schnell eine mehrjährige Haftstrafe die Folge sein.

Was können Betroffene konkret tun?
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und Beweise sichern. Dazu gehören Screenshots, URLs, Upload-Zeitpunkte und möglichst exakte Informationen über den Ursprung und die Verbreitung des Materials.

1. Vorgehen gegen Plattformen und soziale Netzwerke
Wurde das Deepfake-Video etwa auf einer Plattform wie Instagram, Facebook oder TikTok veröffentlicht, hat die jeweilige Plattform die Pflicht zur Entfernung des Materials. Hier können Meldeformulare der Plattformen verwendet werden. Wichtig ist, die Meldung so konkret wie möglich zu formulieren. Auch allgemeine Kontaktwege, wie E-Mail, sind zulässig.

Falls die Plattform nicht reagiert, kann auch eine zertifizierte außergerichtliche Stelle zur Schlichtung eingeschaltet werden oder – in gravierenden Fällen – die Löschung über rechtliche Schritte wie einstweilige Verfügungen erwirkt werden.

2. Anzeige bei Behörden
Verdachtsfälle können und sollten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Im Strafverfahren haben Betroffene zudem das Recht auf Akteneinsicht – besonders hilfreich, wenn die Identität des Täters unbekannt ist.

3. Zivilrechtliche Schritte
Daneben bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf:

– Löschung und Unterlassung der Inhalte
– Zahlung von Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld)
– Ersatz eventueller Reputationsschäden

Ein entsprechendes Verfahren kann gegen sowohl die ursprünglichen Verfasser als auch gegen solche Personen angestrengt werden, die das Material wissentlich weiterverbreitet haben.

4. Hilfe durch Datenschutzbehörden
Daneben kann eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (für Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW) eingereicht werden. Auch hier drohen den Tätern empfindliche Bußgelder nach Art. 83 DSGVO – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wann sind Deepfakes ausnahmsweise erlaubt?
Einige wollen Deepfakes als Satire oder Kunst darstellen. In wenigen Fällen kann ein Bearbeitungsrecht durch das Kunsturhebergesetz oder durch die Meinungsfreiheit gelten. Maßgeblich ist jedoch stets, ob die Darstellung geeignet ist, beim Betrachter einen falschen Eindruck zu erwecken – also ob tatsächlich der Glaube entsteht, die dargestellte Person habe das gezeigte Verhalten ausgeführt. In diesen Fällen ist eine klare Grenze erreicht – das Persönlichkeitsrecht wiegt dann deutlich schwerer.

Unsere Empfehlung an Betroffene aus Rheinstetten
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Bild, Ihre Stimme oder andere persönliche Merkmale missbräuchlich in einem Deepfake verwendet wurden, zögern Sie nicht, zügig zu handeln. Rechtlich gibt es gute Möglichkeiten, gegen diese Verletzungen vorzugehen – sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – ob durch Kontaktaufnahme mit Plattformen, durch rechtliche Schritte oder im Rahmen einer umfassenden Beratung bei uns in der Kanzlei.

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