Gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinstetten: Die EU-Kommission unterstützt auch 2024 wieder die Anmeldung von Marken und Designs mit attraktiven Zuschüssen. Wer geistiges Eigentum schützen möchte – sei es ein neues Logo, Produktdesign oder Markenname – kann sich über finanzielle Förderung freuen. Was genau gefördert wird, wie Sie die Mittel beantragen und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Aktuelle Förderungslage: Jetzt schnell handeln!
Die EU-Kommission hat das beliebte Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ sehr überraschend erneut geöffnet – und zwar schon jetzt für Marken- und Designanmeldungen. Ursprünglich waren die Fördermittel für dieses Jahr erschöpft, doch es steht nun kurzfristig ein weiteres Förderfenster bereit. Schnelligkeit ist hier entscheidend, denn es ist mit einer stark begrenzten Laufzeit der neuen Förderphase zu rechnen.
Was ist der EU-SME Fund?
Seit 2021 existiert dieses Förderprogramm, das es sich zum Ziel gemacht hat, KMU in der EU den Zugang zu geistigem Eigentum zu erleichtern. Im Jahr 2022 erhielten über 12.000 Unternehmen finanzielle Unterstützung – Tendenz steigend. Auch 2024 stehen wieder 25 Millionen Euro bereit, damit Unternehmen ihre Marken, Designs und künftig auch Patente oder Sortenschutzrechte anmelden können.
Zweiteiliger Aufbau der Förderung
Das Förderprogramm ist in zwei Phasen unterteilt:
1. Erste Phase – Marken und Designs
Diese läuft bereits und konzentriert sich auf die Anmeldung von Marken und Designs.
2. Zweite Phase – Patente und Sortenschutz
Ab Mitte Februar können zusätzlich bis zu 75 % der Gebühren für Patentanmeldungen sowie 50 % der Gebühren für den Sortenschutz ersetzt werden.
Zusätzliche Förderung durch zwei Gutscheine
Die EU-Förderung besteht aus zwei verschiedenen Gutscheinen, die jeweils unterschiedliche Leistungen abdecken:
Gutschein 1 – IP-Scan (Vorabdiagnose)
Dieser Gutschein deckt bis zu 90 % der Kosten für eine sogenannte Vorabdiagnose – den IP-Scan – ab. Dabei wird analysiert, welches geistige Eigentum im Unternehmen vorhanden ist und ob bzw. wie es geschützt werden kann. Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Dienstleister im Auftrag des zuständigen Markenamts. In Deutschland sind dies vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bevollmächtigte Einrichtungen. Maximal werden 1.350 Euro übernommen.
Gutschein 2 – Anmeldung von Marken und Designs
Hierbei geht es um die tatsächliche Anmeldung beim Amt. Übernommen werden:
– 75 % der Gebühren für nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen
– 50 % der Grundgebühren für internationale Anmeldungen (z. B. über die WIPO)
Wichtig: Bei internationalen Anmeldungen sind nur bestimmte Gebühren förderfähig – etwa die internationalen Benennungsgebühren. Nationale Bearbeitungsgebühren des Ursprungsamts hingegen nicht. Der Maximalbetrag dieses Förderbereichs beträgt 1.000 Euro.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Teilnahmeberechtigt sind alle Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. Die Kriterien nach EU-Definition lauten wie folgt:
Unternehmenskategorie | Mitarbeiterzahl | Umsatz | Bilanzsumme
—|—|—|—
Mittel | < 250 | ≤ 50 Mio. € | ≤ 43 Mio. €
Klein | < 50 | ≤ 10 Mio. € | ≤ 10 Mio. €
Mikro | < 10 | ≤ 2 Mio. € | ≤ 2 Mio. €
Hinweis: Auch wer bereits im Vorjahr eine Förderung erhalten hat, kann erneut einen Antrag stellen. Pro Gutschein ist nur ein Antrag möglich, beide Gutscheine können jedoch kombiniert werden. So ist eine Gesamtförderung von bis zu 2.350 Euro möglich – und das sogar für das gleiche Projekt (z. B. denselben Markennamen in unterschiedlichen Phasen).
So läuft der Antragsprozess ab
1. Antragstellung
Seit dem 23. Januar ist es möglich, Anträge online über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu stellen. Die Frist endet am 8. Dezember 2024 – wer zuerst kommt, sichert sich die Mittel. Wichtig ist die vorherige Registrierung über ein Nutzerkonto.
2. Prüfung
Innerhalb von maximal 15 Tagen erfolgt eine Entscheidung. Bei positivem Bescheid erhalten Sie Ihren Gutschein oder Ihre Gutscheine und können anschließend die Förderung aktivieren.
3. Aktivierung
Binnen zwei Monaten nach Erhalt muss der Gutschein aktiviert werden, eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich.
4. Beantragung und Abwicklung
Sobald die Aktivierung erfolgt ist, können Sie die entsprechenden Dienstleistungen beauftragen (z. B. eine Markenanmeldung) und zunächst selbst bezahlen. Die Rückerstattung der förderfähigen Kosten erfolgt dann auf Antrag innerhalb von 30 Tagen.
Wichtiger Hinweis:
Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Fördergutschein bereits vor der Beauftragung der Dienstleistung beantragt und aktiviert wurde.
Fazit und Ausblick
Für Unternehmen in Rheinstetten, die ihre Marken oder Designs schützen lassen möchten, ist der SME Fund eine hervorragende Gelegenheit, finanzielle Entlastung zu erhalten. Die Förderung ist nicht nur attraktiv, sondern auch vergleichsweise einfach zu beantragen. Es ist zu hoffen, dass in den kommenden Jahren auch anwaltliche Beratungsleistungen im gewerblichen Rechtsschutz in den Förderumfang aufgenommen werden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Strategie oder bei der Antragsstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite – individuell und auf Augenhöhe.