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EU-Parlament fordert: Zugang zu sozialen Netzwerken nur noch ab 16 Jahren

Das EU-Parlament spricht sich für strengere Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Internet aus. Mit einem umfassenden Bericht machen die Abgeordneten auf die wachsenden Gefahren durch Social Media, manipulative Gestaltungselemente und KI-gestützte Inhalte aufmerksam. Ziel ist ein sichererer digitaler Raum, der Minderjährige besser schützt. Auch für Verbraucher in Rheinstetten sind diese Entwicklungen von großer Relevanz – insbesondere für Eltern, die ihre Kinder vor den Risiken im Netz schützen möchten.

Besserer Online-Schutz für Kinder: Das fordert das EU-Parlament
Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament einen Bericht angenommen, der sich mit Online-Gefahren für Minderjährige beschäftigt. Die Abgeordneten äußern darin große Besorgnis über den Einfluss digitaler Dienste auf die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern. So zeigen beispielsweise rund 25 % der Minderjährigen ein problematisches Nutzungsverhalten im Umgang mit ihrem Smartphone. Das Parlament fordert deswegen unter anderem:

– ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke und ähnlicher Plattformen,
– ein Verbot besonders schädlicher, suchtfördernder Design-Elemente,
– sowie eine stärkere Regulierung künstlicher Intelligenz im Kinder- und Jugendbereich.

Altersgrenze bei Social Media: EU-Parlament will Mindestalter anheben
Damit Eltern besser kontrollieren können, wie ihre Kinder soziale Netzwerke nutzen, sieht der Bericht ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen, Videodiensten und KI-basierten Chatbots vor. Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren sollen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern Zugang erhalten.

Dieses Mindestalter wird bereits heute oft in den Nutzungsbedingungen der Plattformen geregelt, um der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Das Parlament unterstützt darüber hinaus die Entwicklung zuverlässiger Altersprüfungssysteme, die gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer wahren. Eine technische Lösung könnte künftig etwa die digitale europäische Identitätskarte (eID) bieten.

Verbot manipulativer und suchtfördernder Funktionen
Besonders in der Kritik stehen Mechanismen, die gezielt darauf ausgelegt sind, Nutzer – gerade Kinder – möglichst lange auf der Plattform zu halten. Das EU-Parlament spricht sich für ein Verbot der schädlichsten dieser Funktionen aus. Dazu gehören unter anderem:

– Endlos-Scrollen auf Social Media,
– automatisches Abspielen von Videos (z. B. bei TikTok, YouTube),
– sogenannte „Lootboxen“ in Spielen,
– virtuelle Glücksräder oder In-App-Währungen,
– Belohnungssysteme für ständiges Nutzen einer App
– und andere Formen der sogenannten „Gamification“.

Diese Elemente fördern ein suchtähnliches Verhalten – insbesondere bei jungen, noch nicht gefestigten Nutzern. Auch gezielte Werbung, Influencer-Marketing mit Kindern („Kidfluencer“) und durch KI vorgeschlagene Empfehlungen sollen für Minderjährige verboten oder massiv eingeschränkt werden.

Künstliche Intelligenz & Deepfakes: Stärkere Regulierung geplant
Ein weiterer Fokus des Berichts liegt auf den Gefahren durch generative KI-Technologie wie Deepfakes, begleitende Chatbots oder Apps, die manipulierte Bilder erstellen können. Solche Anwendungen können das Selbstbild von Minderjährigen nachhaltig beeinflussen oder sogar zur digitalen Belästigung führen.

Ein künftiger EU-Rechtsrahmen zur sogenannten „digitalen Fairness“ soll sicherstellen, dass solche Technologien nicht in manipulativer oder gefährlicher Weise auf Kinder und Jugendliche wirken dürfen.

Strafmaßnahmen und weitere Konsequenzen
Das EU-Parlament fordert künftig nicht nur strengere Regeln, sondern auch klare Sanktionen bei Verstößen. Plattformen, die sich nicht an die Vorschriften halten, könnten in der EU verboten werden. Darüber hinaus soll es möglich sein, Führungskräfte großer Technologieunternehmen bei schweren und wiederholten Verstößen persönlich zur Rechenschaft zu ziehen – insbesondere bei Missachtung der Altersverifikation oder unzureichendem Jugendschutz.

Warum das für Eltern wichtig ist: 25 % der Kinder nutzen Smartphones problematisch
Die Forderungen des Parlaments fußen auf alarmierenden Entwicklungen: Laut einer EU-Studie zeigen 25 % der Kinder ein „problematisches“ Nutzungsverhalten – ein Verhalten, das mit Sucht vergleichbar ist. Nahezu alle Jugendlichen (97 %) sind täglich online, 78 % der 13- bis 17-Jährigen blicken mindestens stündlich auf ihr Smartphone.

Die große Mehrheit der EU-Bevölkerung begrüßt laut einer Umfrage (Eurobarometer 2025) einschneidende Maßnahmen: 93 % der Befragten sind überzeugt, dass soziale Netzwerke Kindern psychisch schaden können. Ebenso viele befürworten einen besseren Schutz vor Cybermobbing und den gezielten Ausschluss altersunangemessener Inhalte.

Fazit:
Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Der Gesetzgeber in Brüssel nimmt den Jugendschutz im Internet deutlich ernster. Für Eltern in Rheinstetten kann es sinnvoll sein, sich mit den möglichen Folgen der neuen Regelungen auseinanderzusetzen – etwa wenn es um die Nutzung von Instagram, TikTok oder anderen Plattformen in der Familie geht. Auch juristisch sind die neuen Standards bedeutsam, denn sie bieten Verbrauchern und insbesondere Eltern künftig stärkere Handhabe, wenn Plattformen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.

Wer Fragen zum digitalen Kinderschutzrecht oder zur Einhaltung neuer EU-Vorschriften hat, kann sich rechtlich beraten lassen – etwa zur Altersverifikation, Nutzungsbedingungen von Apps oder dem Umgang mit problematischen Inhalten.

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