Sind auch Ihre persönlichen Daten durch das Facebook-Datenleck betroffen? Viele Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland stehen vor der Frage, wie sie sich dagegen wehren können. Die gute Nachricht: Mit einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale haben Sie jetzt eine einfache Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen – ganz ohne eigenes Kostenrisiko.
Im Jahr 2019 wurde bekannt, dass persönliche Daten von über 500 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern weltweit – darunter auch Millionen in Deutschland – in einem Datenleck öffentlich zugänglich waren. Dazu gehörten unter anderem Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Die Daten wurden von Unbekannten abgegriffen und später online veröffentlicht. Viele Betroffene wurden dadurch Ziel von Betrugsversuchen und Spam.
Um den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen Meta Platforms Ltd. (ehemals Facebook) eingereicht. Diese Klage bietet die Chance, ohne eigenes Prozessrisiko Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wer an der Klage teilnimmt, muss keinen eigenen Anwalt beauftragen und keine Kosten befürchten. Alles, was Sie brauchen, ist die Anmeldung zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz.
Besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Rheinstetten, die von einer persönlichen und verständlichen Rechtsberatung profitieren möchten, stehe ich Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Seite. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Daten betroffen sind, oder ob eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage in Ihrem Fall sinnvoll ist, berate ich Sie gerne individuell.
Wichtig: Für die Anmeldung zur Sammelklage gibt es eine gesetzliche Frist. Warten Sie also nicht zu lange und sichern Sie sich jetzt Ihre Möglichkeit auf Schadenersatz. Als Rechtsanwaltskanzlei vor Ort in Rheinstetten helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.