Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook gezielt diffamiert und beleidigt wird, muss das nicht hinnehmen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt klargestellt, dass Social-Media-Plattformen in bestimmten Fällen nicht nur einzelne beleidigende Beiträge, sondern komplette Nutzerkonten löschen müssen – insbesondere dann, wenn diese ausschließlich dem Zweck dienen, eine bestimmte Person öffentlich zu diffamieren.
Beleidigungen, Hass und Hetze im Internet nehmen laufend zu – nicht selten trifft es dabei auch Privatpersonen im Alltag. In einem richtungsweisenden Urteil hat das OLG Frankfurt am Main im Juni 2025 einer Frau Recht gegeben, die sich auf Facebook mit mehreren sogenannten „Hassprofilen“ konfrontiert sah. Diese Accounts waren offenbar nur mit dem Ziel eingerichtet worden, sie persönlich anzugreifen und öffentlich herabzuwürdigen. Das Gericht entschied: Unter bestimmten Umständen ist Facebook verpflichtet, nicht nur einzelne Posts, sondern auch ganze Nutzerkonten zu löschen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.06.2025, Az. 16 U 58/24).
Gezielte Diffamierung durch falsche Profile
Im vorliegenden Fall verlangte die betroffene Frau die Sperrung von zwei Facebook-Konten sowie die Löschung mehrerer beleidigender Beiträge. Auf den Profilen fanden sich massive Beleidigungen wie „du dumme Sau“ oder „frigide menopausierende Schnepfe“, oft in Verbindung mit Fotos, auf denen die Frau eindeutig identifizierbar war. Die Inhalte zielten allein darauf ab, sie bloßzustellen und öffentlich zu diffamieren – sachliche Bezüge fehlten völlig.
Ein weiteres Konto war zwar unter verändertem Namen registriert, ließ aber deutlich erkennen, dass es sich trotzdem um die Frau drehte – sowohl bildlich als auch namentlich. Die Posts wiesen ebenfalls keine sachliche Auseinandersetzung auf, sondern zielten nur auf Beleidigung und Herabwürdigung ab. Aussagen wie „Wer nichts vorzuweisen hat, labert Scheiße“ standen isoliert und ohne inhaltlichen Zusammenhang im Raum.
Urteil: Persönlichkeitsverletzung rechtfertigt Kontolöschung
Zunächst wies das Landgericht Frankfurt den Antrag der Frau ab. Erst in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt wurde ihr Rechtsschutz durchgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts lag eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Das soziale Netzwerk Facebook sei in diesem Fall als sogenannter mittelbarer Störer zur Löschung verpflichtet gewesen – nicht nur einzelner Beiträge, sondern der gesamten Konten.
Entscheidend für das Gericht war, dass die Accounts ausschließlich zur Verbreitung rechtsverletzender Inhalte erstellt wurden. Damit entfalle der Schutz der unternehmerischen Freiheit des Plattformbetreibers. Die komplette Kontosperrung sei hier das effektivere Mittel zur Abwehr weiterer Angriffe. Das Gericht betonte, dass die betroffene Person in beiden Fällen klar identifizierbar gewesen sei – entweder durch gepostete Fotos oder durch die eindeutige Anspielung im Profilnamen.
Facebook als Mitverantwortlicher
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass Facebook als Plattformbetreiber eine bestimmte Mitverantwortung trägt. Wenn Nutzer vorab konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte geben, muss das Unternehmen nicht nur reagieren, sondern gegebenenfalls auch weitreichendere Maßnahmen ergreifen. Das pauschale Entfernen einzelner Beiträge sei in derartigen Fällen nicht ausreichend.
Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig – sie zeigt jedoch deutlich, dass Betroffene in Fällen digitaler Diffamierung nicht schutzlos sind. Bei systematischer Hetze und Beleidigung über Social-Media-Konten kann eine vollständige Kontosperrung das richtige und rechtlich verhältnismäßige Mittel sein.
Persönlichkeitsrechte online wirkungsvoll schützen – wir helfen Ihnen
Die sozialen Medien sind längst Teil unseres Alltags geworden – jedoch nicht ohne Risiken. Wenn Sie oder Angehörige durch Online-Beiträge beleidigt, diffamiert oder durch Falschinformationen in der Öffentlichkeit angegriffen werden, sollten Sie Ihre Rechte kennen und konsequent nutzen. Die Veröffentlichung beleidigender oder ehrverletzender Inhalte ist kein Kavaliersdelikt – auch im Netz gilt das Persönlichkeitsrecht.
In solchen Fällen helfen wir Ihnen dabei, mit klarer rechtlicher Strategie gegen die Täter – und auch gegen Plattformen wie Facebook – vorzugehen. Unsere Kanzlei berät Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten kompetent und verständlich zu Themen wie Persönlichkeitsrecht, digitaler Rufschädigung oder Cybermobbing.
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