In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht München I konnte die Münchner Traditionsbrauerei Paulaner einen Etappensieg im Markenrecht erzielen. Im Fokus steht das farbenfrohe Etikett der bekannten Spezi-Flasche – und dessen angebliche Nachahmung durch ein Konkurrenzprodukt. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig der konsequente Schutz von Design und Farbmarken ist – auch für Verbraucher und Unternehmen in der Region Rheinstetten.
Ein aktueller Rechtsstreit im Markenrecht verdeutlicht einmal mehr: Farben und Design spielen für die Identität und den Wiedererkennungswert eines Produkts eine zentrale Rolle. Geklagt hatte die Münchner Brauerei Paulaner gegen die Getränkegruppe Berentzen, die unter dem Label „Mio Mio Cola+Orange“ ein Produkt vertreibt, dessen Etiketten-Gestaltung stark an das bekannte Spezi-Design angelehnt sein soll.
Streit um Farbmarke: Paulaner verteidigt Etikettendesign
Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand die Frage, ob das bunte Etikett der „Mio Mio Cola+Orange“-Flasche eine Verletzung der Farbmarke von Paulaner darstellt. Diese hatte sich die Brauerei für die Spezi-Flasche europaweit schützen lassen – insbesondere die geschwungene Kombination aus Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila. Laut Paulaner sei die Gestaltung so bekannt, dass schon beim Anblick im Supermarktregal ein klarer Wiedererkennungseffekt entstehen könne.
Das Landgericht München I stellte sich in seinem Urteil vom 5. August 2025 auf die Seite von Paulaner (Az. 33 O 14496/24). Es urteilte, dass die Farb- und Formgestaltung des Mio-Mio-Produkts zu nah an das geschützte Spezi-Design heranreiche. Durch die Ähnlichkeit könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, das Produkt stamme aus dem selben Unternehmen oder sei mit Paulaner wirtschaftlich verbunden – ein sogenannter Herkunftseindruck, der nach Markenrecht schwer wiegt.
Berentzen weist Vorwurf zurück – ohne Erfolg
Die Berentzen-Gruppe bestritt die Vorwürfe. Man habe sich bei der Gestaltung von einer privaten Tapete des Marketingleiters inspirieren lassen – bunte Designs seien für Cola-Mix-Getränke ohnehin nicht ungewöhnlich. Damit konnte sich das Unternehmen vor Gericht jedoch nicht durchsetzen. Häufige Verwendung von Farben in einer Produktgruppe schütze nicht vor einer möglichen Markenverletzung, urteilte das Gericht.
Konsequenzen für Berentzen: Verbot, Ordnungsgeld, Schadenersatz
In der Folge des Urteils wurde es Berentzen untersagt, das Etikett weiterhin zu verwenden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Zudem wurde ein genereller Anspruch auf Schadenersatz festgestellt – über die konkrete Höhe wird in einem separaten Verfahren entschieden. Auch müssen bereits produzierte Flaschen vernichtet werden. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig – Berentzen hat Berufung eingelegt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht München.
Bereits früher hatte Paulaner in einem ähnlichen Streit Erfolg: Auch die Gestaltung der sogenannten „Brauerlimo“ der Brauerei Karlsberg wurde als zu nah am Spezi-Design eingestuft, woraufhin das Produkt vom Markt genommen wurde.
Warum das Urteil auch für Unternehmen in Rheinstetten relevant ist
Der Fall zeigt, dass nicht nur Markenname und Logo, sondern auch Farben und grafische Elemente markenrechtlich geschützt werden können. Gerade im wettbewerbsintensiven Markt der Getränkeindustrie kommt solchen Designmerkmalen eine große Bedeutung zu. Unternehmen, die sich durch einprägsame Gestaltung von der Konkurrenz abgrenzen möchten, sollten lieber auf rechtssichere Wege setzen und ihre Marken umfassend schützen lassen.
Auch für kleine und mittlere Unternehmen im Raum Rheinstetten kann sich ein wirkungsvoller Markenschutz lohnen – sei es zur Absicherung eigener kreativer Leistungen, zur Abwehr unlauterer Nachahmungen oder als wirtschaftlicher Vermögenswert.
Rechtlicher Rat lohnt sich: Marken schützen, Rechte sichern
Wenn Sie ein Produktdesign, ein Logo oder eine bestimmte Farbkombination für Ihre Marke nutzen und sich fragen, wie Sie diese Elemente wirksam schützen können, lohnt sich der frühzeitige juristische Rat. Auch wenn Sie befürchten, dass ein Mitbewerber Ihr Design übernommen hat, sollten Sie aktiv werden. Die Durchsetzung von Markenrechten ist nicht nur möglich, sondern oft sogar notwendig, um langfristig Marktanteile zu sichern und den Wert der eigenen Marke zu erhalten.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Markenrecht beraten wir Privatpersonen, Start-ups und mittelständische Unternehmen in Rheinstetten und Umgebung – von der Markenanmeldung über Monitoring bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Gerne unterstützen wir Sie, wenn es darum geht, Ihre kreativen Rechte zu schützen oder sich gegen fremde Ansprüche zur Wehr zu setzen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.