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Fehler im Impressum: Wann eine E-Mail-Adresse zwingend öffentlich genannt werden muss

Wer einen Online-Shop betreibt – auch wenn dieser aus dem Ausland nach Deutschland liefert –, muss sich an bestimmte gesetzliche Anforderungen halten. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zeigt, dass schon kleine Details im Impressum oder bei den Verbraucherinformationen zu rechtlichen Problemen führen können. Besonders relevant: Eine nur verlinkte E-Mail-Adresse reicht nicht aus – sie muss für Verbraucher direkt lesbar sein.

Ein fehlerhaftes Impressum kann schnell zur Abmahnung führen
Im konkreten Fall hatte ein polnischer Online-Händler Blechschilder über eine englischsprachige Webseite auch an deutsche Kunden verkauft. Dabei war im Impressum lediglich ein Vermerk „Write us an e-mail“ mit einem sogenannten Mailto-Link enthalten. Klickte man darauf, öffnete sich das E-Mail-Programm des Nutzers, die E-Mail-Adresse selbst war aber nirgendwo ausgeschrieben.

Das Landgericht Frankfurt entschied, dass dieser Link die gesetzlichen Anforderungen an die Impressumspflicht nicht erfüllt. Verbraucher müssen ohne Umwege erkennen können, an welche Adresse sie sich wenden können – und das sofort, direkt einsehbar auf der Webseite. Ein bloßer Mailto-Link genügt nicht, da für dessen Nutzung geeignete Software erforderlich ist. Die gesetzlich geforderte direkte Erreichbarkeit ist so nicht sichergestellt.

Verbraucherinformationen und Sprache entscheidend für Rechtskonformität
Auch weitere Punkte bemängelte das deutsche Unternehmen, das gegen den polnischen Händler vorging. So war der gesamte Online-Auftritt ausschließlich auf Englisch gehalten. Das Landgericht stellte dazu klar: Grundsätzlich dürfen Online-Shops auch auf Englisch betrieben werden – selbst, wenn sich ein Teil der Kunden in Deutschland befindet. Entscheidend ist, dass Nutzer durchgehend in der gewählten Sprache durch den Kaufprozess geführt werden und die Informationen klar und verständlich sind.

Anders sah es mit den Verbraucherhinweisen aus:
Das Gericht erkannte Verstöße bei der Platzierung wichtiger Daten wie Preisangaben, Versandkosten und Produkteigenschaften. Diese Informationen müssen unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung deutlich angezeigt werden. Es reicht nicht, wenn sie nur auf einer vorgeschalteten Unterseite erscheinen oder lediglich per Link zugänglich sind.

Zudem waren auch die Vorgaben zur Widerrufsbelehrung nicht rechtssicher formuliert. So knüpfte der polnische Shop das Rücktrittsrecht etwa an die Voraussetzung, dass der Kunde ein farbig gedrucktes Versandetikett verwendet. Solche Bedingungen sind unzulässig. Verbraucher müssen die Möglichkeit zum Widerruf haben, ohne dass ihnen unnötige Hürden auferlegt werden.

Teilweise Erfolg für das klagende Unternehmen
Das Gericht gab der Klage des deutschen Unternehmens in wesentlichen Punkten statt: Das polnische Unternehmen muss nun nicht nur eine korrekt angeschriebene E-Mail-Adresse im Impressum veröffentlichen, sondern auch die Verbraucherinformationen und die Widerrufsregelungen rechtskonform gestalten. Die Beschwerde bezüglich der englischen Sprache und des Bestellbuttons – der nicht explizit mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet war – hielt das Gericht jedoch für unbegründet.

Was bedeutet das für Online-Händler in Rheinstetten und Umgebung?
Wer eine Webseite oder einen Shop aufbaut, sollte nicht nur auf Design und Nutzerfreundlichkeit achten, sondern auch die rechtlichen Anforderungen im Blick behalten. Insbesondere Impressum, Datenschutz, Widerrufsregeln und Informationspflichten gehören regelmäßig überprüft. Schon formale Fehler wie das Fehlen einer ausgeschriebenen E-Mail-Adresse können kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen.

Tipp: Lassen Sie Ihre Webseite rechtlich prüfen
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Internetpräsenz rechtssicher zu gestalten. Von der Überprüfung des Impressums bis zur vollständigen rechtlichen Absicherung Ihres Online-Shops – wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und können sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impressum oder Ihre Verbraucherinformationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Wir beraten persönlich und individuell – direkt hier in Rheinstetten oder auch digital.

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