Vor dem Landgericht München I wird derzeit ein bedeutender Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen Unternehmen OpenAI geführt. Gegenstand des Verfahrens sind mögliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem KI-gestützten Sprachmodell ChatGPT. Die Entscheidung, die für den 11. November 2025 erwartet wird, könnte maßgebliche Folgen für die Zukunft der Künstlichen Intelligenz im Bereich des Urheberrechts haben – auch für Privatnutzer, Kreativschaffende und Technikinteressierte in Rheinstetten.
Hintergrund der Klage
Im November 2024 reichte die GEMA – die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – eine Klage gegen OpenAI und deren Tochtergesellschaft OpenAI Ireland Ltd. beim Landgericht München I ein. Der Vorwurf: Beim Training des KI-Modells ChatGPT seien urheberrechtlich geschützte Songtexte aus dem Repertoire deutscher Künstler ohne erforderliche Lizenz verwendet worden. Außerdem habe die KI diese Songtexte teilweise auch in den Antworten wieder ausgegeben.
Die Verhandlung fand am 29. September 2025 statt. Das Urteil wird für den 11. November 2025 erwartet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 42 O 14139/24 und gilt unter Experten als wegweisend für die urheberrechtliche Beurteilung von KI-Training.
Urheberrechtlich geschützte Musiktexte als Trainingsdaten
Laut GEMA wurde ChatGPT unter anderem mit bekannten deutschen Liedern wie „Atemlos“ von Kristina Bach, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „Bochum“ von Herbert Grönemeyer trainiert. In Tests zeigte sich, dass das Sprachmodell auf bestimmte Anfragen hin vollständige oder weitgehend vollständige Songtexte wiedergeben konnte. Aus Sicht der GEMA liegt darin eine unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG), für die eine Lizenzierung erforderlich ist.
OpenAIs Verteidigung
OpenAI weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont, dass ihre KI keine konkreten Daten speichert oder kopiert, sondern lediglich statistische Muster verarbeitet. Bei jeder Ausgabe handele es sich um eine neue, individuell berechnete Antwort – nicht um eine exakte Kopie eines geschützten Werkes. Auch unter Berufung auf den Nutzereingriff argumentiert OpenAI, dass die Verantwortung für den konkreten Inhalt der Chatbot-Ausgabe nicht beim Unternehmen, sondern beim jeweiligen Nutzer liege.
Rechtliche Fragen: Text- und Data Mining oder Urheberrechtsverstoß?
Ein zentraler Punkt im Verfahren ist die Frage, ob und wie die urheberrechtliche Schranke für Text- und Data Mining (§ 44b UrhG) auf das KI-Training anwendbar ist. Diese Schranke gestattet es, geschützte Inhalte automatisiert auszuwerten – etwa zur Forschung oder zur Datenanalyse. Allerdings setzen einige Rechteinhaber, darunter auch die GEMA, auf einen sogenannten Nutzungsvorbehalt: Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen ihre Werke – trotz Schranke – nicht verwendet werden. Sie argumentiert, dass dies dem Schutz kreativer Leistungen dient und eine faire Beteiligung der Urheber an KI-generierten Erträgen sicherstellen soll.
Bedeutung des Urteils für Verbraucher und Kreative
Die rechtliche Beurteilung des KI-Trainings mit urheberrechtlich geschütztem Material hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Sollte das Gericht zugunsten der GEMA entscheiden, müssten Anbieter von KI-Systemen künftig aktiv Lizenzen einholen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden möchten. Das hätte auch Auswirkungen auf die Trainingspraxis vieler Künstlicher Intelligenzen weltweit – und könnte den Zugang zu KI-Anwendungen sowie deren Weiterentwicklung beeinflussen.
Besonders kreativ tätige Personen in Rheinstetten, etwa Musikerinnen, Texter oder Künstler, könnten von möglichen neuen Schutzmechanismen profitieren, falls das Gericht eine Pflicht zur Vergütung anerkennt. Aber auch Verbraucher, die KI-Systeme privat oder beruflich nutzen, könnten von klareren rechtlichen Rahmenbedingungen bei Textausgaben profitieren.
Weiteres Verfahren gegen SunoAI
Neben dem Streit mit OpenAI führt die GEMA ein weiteres Verfahren gegen das KI-Unternehmen Suno. Auch hier steht im Raum, dass urheberrechtlich geschützte Werke genutzt wurden, ohne entsprechende Lizenzen zu erwerben. Diese parallelen Verfahren zeigen, wie wichtig eine rechtssichere Lösung für den KI-Einsatz im Urheberrecht ist.
Ausblick
Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet – nicht nur von Rechtsexperten, sondern auch von Vertretern der Kultur- und Technologiebranche. Es ist eines der ersten Verfahren in Deutschland, das sich mit der konkreten Nutzung geschützter Inhalte durch eine generative KI befasst. Dadurch hat das Urteil Signalwirkung für die weitere Rechtsentwicklung im Bereich Urheberrecht und Künstliche Intelligenz. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten und Umgebung ist diese Entwicklung von Interesse – insbesondere, wenn sie selber kreative Werke schaffen oder KI-gestützte Tools im Alltag nutzen.
Wir halten Sie über neue Entwicklungen in diesem Verfahren auf dem Laufenden.