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Geplante Änderung bei Fluggastrechten: Ab wann gibt es zukünftig Entschädigung?

Wer mit dem Flugzeug reist, hat bei Verspätungen derzeit klare Rechte. Doch eine geplante EU-Reform könnte diese verändern – und zwar zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Was genau geplant ist und was das für Flugreisende aus Rheinstetten bedeutet, erfahren Sie hier.

Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag die erste Lesung für die Reform der europäischen Fluggastrechte abgeschlossen. Damit wurde ein wichtiger Zwischenschritt in einem Verfahren vollzogen, das direkten Einfluss auf die Rechte von Flugreisenden nehmen kann.

Derzeit steht Fluggästen bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden grundsätzlich eine pauschale Entschädigung zu. Diese wurde in der Vergangenheit regelmäßig erfolgreich von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Fluggesellschaften durchgesetzt – auch mit anwaltlicher Unterstützung.

Nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten könnte sich das allerdings bald ändern: In der aktuellen Position des Ministerrats ist vorgesehen, dass ein Anspruch auf Entschädigung künftig erst ab einer Flugverspätung von mindestens vier Stunden bestehen soll. Wenn diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, würde das den Schutz der Passagiere merklich abschwächen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Rheinstetten, die Flugreisen antreten – etwa von Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) aus – bedeutet dies: Eine Stunde länger warten, ohne Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Das kann insbesondere bei Anschlussflügen oder geschäftlichen Reisen erhebliche Folgen haben.

Noch ist die Reform nicht endgültig beschlossen. Es folgen weitere Beratungen, unter anderem mit dem EU-Parlament. Dennoch lohnt es sich schon jetzt, über die möglichen Änderungen im Fluggastrecht informiert zu sein. Als Anwaltskanzlei in Rheinstetten behalten wir die Entwicklungen für Sie im Blick und beraten Sie gern zu Ihren Rechten rund ums Reisen.

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